Verbraucher oder Unternehmer? Weichenstellung bei und für den Vertragsschluss!

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, bestehen für den Architekten/Ingenieur bei Vertragsschluss und in der Folgezeit besondere Belehrungs- und Hinweispflichten. Deren Schlecht- oder Nichterfüllung bedingen gravierende Honorarrisiken. Deshalb muss vor Vertragsschluss geklärt werden, ob der Vertragspartner Verbraucher ist, um „alles richtig zu machen“.