Betreiber von Abwasseranlagen müssen deren Sicherheit von Zeit zu Zeit im Rahmen einer Zustands- und Funktionsprüfung testen lassen. Hierzu zählen auch die privaten Abwasserleitungen. Gesetzlich geregelt ist das im §59 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) in Verbindung mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw vom 17. Oktober 2013).
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Fachliste der Sachkundigen nach § 12 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (Dichtheitsprüfung)
Was bedeutet „von Zeit zu Zeit“? Die SüwVO Abw benennt da verschiedene Fristen, die sich je nach Grundstückslage innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebieten, dem Alter der betreffenden Kanäle und der Unterscheidung in häusliches oder industrielles/gewerbliches Abwasser richten.
Für Mitglieder der Kammer oder ihre Angestellten, ist die Ingenieurkammer-Bau NRW die für die Anerkennung der Sachkunde zuständige Stelle. Die Anforderungen für die Anerkennung der Sachkunde sind in den §§ 12 und 13 SüwVO Abw geregelt.