Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" und dass die Hauptwohnung, die Niederlassung oder der Beschäftigungsort in NRW liegen.

Durch Ihre Mitgliedschaft bereichern Sie die Kammer, Sie selbst genießen viele Vorteile und sind Teil einer starken Lobby des Bauwesens in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus.

Falls Sie als Ingenieurin oder Ingenieur im Bauwesen tätig sind, egal ob angestellt, beamtet oder selbständig, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" und dass die Hauptwohnung, die Niederlassung oder der Beschäftigungsort in NRW liegen.

Vorteile

Die Ingenieurkammer-Bau NRW bietet ihren Mitgliedern neben dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen eine Reihe von Vorteilen und Sonderleistungen.

Mitglieder erhalten bei Eintritt in die Kammer eine Mitgliedsurkunde, einen Mitgliedsausweis sowie einen Mitgliedsstempel. Zur Gestaltung von Briefbögen und Visitenkarten steht das Logo der Kammer zur Verfügung.

Der Nutzen für Kammermitglieder besteht in kostenlosen Beratungs- und Informationsdienstleistungen. In der Regel umfasst dies auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer NW, ermäßigte Teilnahmegebühren für die Fort- und Weiterbildungsseminare der Ingenieurakademie West gGmbH, sowie günstige Rahmenverträge (z.B. Messerabatte).

Die Leistungen für Kammermitglieder sind dabei in acht Kategorien unterteilt:

Qualifikationserwerb

  • Verleihung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder "Beratende Ingenieurin"
  • Staatliche Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit, für die Prüfung des Brandschutzes, für Erd- und Grundbau und für Schall- und Wärmeschutz
  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung
  • Aufnahme in Fachlisten

Einflussnahme auf Berufspolitik

  • Mitwirkung der Kammer bei der Aufstellung und Novellierung von Gesetzen, Verordnungen etc., die für die IK-Bau NRW und deren Mitglieder Relevanz besitzen
  • Überwachung der Berufsausübung zur Sicherung von Qualität und Ansehen

Fort- und Weiterbildung

  • Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren durch die Ingenieurakademie West gGmbH
  • Für Mitglieder der IK-Bau NRW sind die Teilnahmegebühren um durchschnittlich 25% geringer als für Nichtmitglieder

Rechtliche Erstberatung

  • Beratung zum Baurecht
  • Beratung zum Berufsbezeichnungsrecht
  • Beratung zur Haftung
  • Beratung zum Honorarrecht (HOAI)
  • Beratung zum öffentlichen Vergaberecht
  • Beratung zum unlauteren Wettbewerb

Weitere Beratungsdienstleistungen

  • Beratung bei Existenzgründungen (z.B. Abgabe von fachkundigen
    Stellungnahmen zur Tragfähigkeit von Existenzgründungen)
  • Informationen über Förderprogramme und Förderdarlehen
  • Beratung bei Büroübernahmen
  • Informationen bei Auslandstätigkeiten (z.B. Ausstellen von
    Bescheinigungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach der
    Richtlinie 92/50/EWG)

Versorgungswerk

Als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind Sie automatisch Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NW, einem von 70 öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versorgungswerken.

Das Versorgungswerk wurde vom Gesetzgeber als Pflichtversorgungseinrichtung zur Absicherung gegen Risiken bei Berufsunfähigkeit und Tod sowie für die Altersversorgung für den gesamten Berufsstand der Architekten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Saarland sowie der Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW eingerichtet.

Informationsdienstleistungen

  • Kostenloser Bezug des Deutschen Ingenieurblattes (DIB) mit NRW-Länderbeilage (Erscheinungsweise sechs mal jährlich, regulärer Bezugspreis pro Einzelheft 25,00 Euro)
  • öffentlich zugängliche Mitgliederverzeichnisse mit Ingenieursuchfunktion im Internet
  • Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen Themen (z.B. Ingenium, Informationsveranstaltungen zu Änderungen der HOAI und der Landesbauordnung)
  • Gesetze, Verordnungen und Erlasse aus dem Bereich des Bauwesens
  • Informationen zu aktuellen Themen via E-Mail und Internet

Anträge