Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure (im Bauwesen)
Folgende Unterlagen werden - neben dem vollständig ausgefüllten Antrag - für die Bearbeitung benötigt:
oder
Nur für selbstständig tätige Antragsteller/innen:
Nur für leitende Angestellte:
Hinweis für Personen, die bereits Kammermitglied sind:
Meldebescheinigung: Kopie gültiger Personalausweis, Vorder-/Rückseite reicht
Nachweis „Ingenieur“/“Ingenieurin“: entfällt (liegt bereits vor)
Hinweis Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen
Antragsteller, welche im Ausland studiert haben und deren Studium durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, müssen einen entsprechenden Nachweis beifügen. Sollte dies noch nicht passiert sein, ist ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ bei ausländischen Hochschulabschlüssen bei der Ingenieurkammer-Bau NRW zu stellen.