Online-Antrag

Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure (im Bauwesen)


Checkliste

Folgende Unterlagen werden  - neben dem vollständig ausgefüllten Antrag - für die Bearbeitung benötigt:

  • Aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" gemäß Ingenieurgesetz (IngG, NRW)

   oder

  • Zeugnis und Urkunde über den Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums (Akademischer Grad z.B. Bachelor of Science, Bachelor of Engineering) von mindestens drei Studienjahren.


Nur für selbstständig tätige Antragsteller/innen:

  • Bescheinigung der freiberuflichen Tätigkeit durch Steuerberater oder Finanzamt (Anlage FBFS)
  • Darstellung des Unternehmensprofils einschließlich ausgewählter Auftraggeber (neutraler Geschäftsbriefbogen, Auszug aus der Homepage, o. ä.)
  • Falls vorhanden, Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag in aktuell gültiger Fassung


Nur für leitende Angestellte:

  • Bescheinigung des Arbeitgebers (Anlage FBLA)
  • Darstellung des Arbeitgeberprofils (Auszug aus der Homepage, o. ä.)


Hinweis für Personen, die bereits Kammermitglied sind:

Meldebescheinigung: Kopie gültiger Personalausweis, Vorder-/Rückseite reicht
Nachweis „Ingenieur“/“Ingenieurin“: entfällt (liegt bereits vor)

Hinweis Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

Antragsteller, welche im Ausland studiert haben und deren Studium durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, müssen einen entsprechenden Nachweis beifügen. Sollte dies noch nicht passiert sein, ist ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ bei ausländischen Hochschulabschlüssen bei der Ingenieurkammer-Bau NRW zu stellen.