Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:
- Aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur:in" gemäß Ingenieurgesetz (IngG, NRW)
oder
- Zeugnis und Urkunde über den Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums (Akademischer Grad z.B. Bachelor of Science, Bachelor of Engineering) von mindestens drei Studienjahren.
Nur für selbstständig tätige Antragsteller/innen:
- Bescheinigung der freiberuflichen Tätigkeit durch Steuerberater oder Finanzamt (Anlage FBFS)
- Darstellung des Unternehmensprofils einschließlich ausgewählter Auftraggeber (neutraler Geschäftsbriefbogen, Auszug aus der Homepage, o. ä.)
- Falls vorhanden, Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag in aktuell gültiger Fassung
Nur für leitende Angestellte:
- Bescheinigung des Arbeitgebers (Anlage FBLA)
- Darstellung des Arbeitgeberprofils (Auszug aus der Homepage, o. ä.)
Hinweis für Personen, die bereits Kammermitglied sind:
- Meldebescheinigung: Kopie gültiger Personalausweis, Vorder-/Rückseite reicht
- Nachweis „Ingenieur:in“: entfällt (liegt bereits vor)
Hinweis zur Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen:
Antragsteller, welche im Ausland studiert haben und deren Studium durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, müssen einen
entsprechenden Nachweis beifügen. Sollte dies noch nicht passiert sein, ist ein
entsprechender Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung
„Ingenieur:in“ bei ausländischen Hochschulabschlüssen bei der Ingenieurkammer-Bau
NRW zu stellen.