Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen haben Sie sich für eine starke berufliche Gemeinschaft entschieden. Als berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten wir Ihre Interessen, bieten Ihnen vielfältige Vorteile und setzen uns für den Berufsstand ein. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren Rechten, Pflichten und Möglichkeiten als Mitglied.
Ihr Mitgliederbereich und die Nutzung des IK-Bau NRW Logos
Im geschützten Mitgliederbereich der IK-Bau NRW können Sie Ihre Daten verwalten, Ihr berufliches Profil und ihr persönliches Fortbildungskonto pflegen sowie Ihren Kammerstempel herunterladen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, um sich professionell zu positionieren und Ihre Mitgliedschaft sichtbar zu machen:
Ihr Profil verwalten: Aktualisieren Sie Ihre persönlichen Angaben und hinterlegen Sie Ihre Tätigkeitsschwerpunkte und Qualifikationen.
Ingenieursuche nutzen: Erstellen Sie ein öffentlich sichtbares Profil in der Ingenieursuche und erhöhen Sie die Aufmerksamkeit potenzieller Auftraggeberinnen und Auftraggeber.
Das Mitglieder-Logo der IK-Bau NRW verwenden: Als Mitglied dürfen Sie ein Kammer-Logo mit dem Zusatz "Mitglied der Kammer" in Ihren Medien (Website, Briefbogen) nutzen, um Ihre Zugehörigkeit zu einem starken Netzwerk zu zeigen.
Egal, ob es um den Stempel zur Mitgliedschaft oder zu denen für berufliche Qualifikationen geht, unmittelbar nach einer Anerkennung werden die Stempel automatisch eingestellt.
Zugang zu Informationen und Beiträgen: Im geschützten Mitgliederbereich haben Sie als Kammermitglied exklusiven Zugang zu Informationen rund um Ihre berufliche Tätigkeit. Die Texte werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
Exklusive Fachinformationen und Fachmedien
Als Kammer-Mitglied erhalten Sie alle 14 Tage den Infoservice-Newsletter mit aktuellen Nachrichten aus der Bundesingenieurkammer, dem berufspolitischen Berlin und wichtigen Entwicklungen aus dem Bereich Planen und Bauen. Zudem steht Ihnen die regelmäßig aktualisierte Website Deutsches-Ingenieurblatt.de zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten Sie das Deutsche Ingenieurblatt alle zwei Monate als Printmagazin per Post und/oder als E-Paper zusammen mit dem Kammer-Spiegel, der NRW-Beilage des Magazins. Dabei können Sie sich von Beginn an ausschließlich für die digitale Ausgabe entscheiden und ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit setzen. Ab 2026 wird der Regelbezug auf die digitale Ausgabe umgestellt. Auch danach wird grundsätzlich noch gegen Aufpreis eine gesondert bestellbare Printversion erhältlich sein.
Ingenieurinnen und Ingenieure genießen als Kammermitglied hohes Ansehen, Ihre Leistungen werden geachtet und nachgefragt. Dies beruht auch auf den Pflichten, die für Kammermitglieder gelten und die Auftraggeber mit der Kammermitgliedschaft verbinden. Zu diesen Pflichten zählen z.B.:
Fortbildungspflicht
Mitglieder der IK-Bau NRW verpflichten sich zu regelmäßiger Fortbildung und dokumentieren damit ihre fachliche Kompetenz und ihr Engagement für höchste Qualitätsstandards. Dies stellt sicher, dass Ihr Wissen stets auf dem aktuellen Stand bleibt und Sie Ihre beruflichen Tätigkeiten auf höchstem Niveau ausführen können. Alle relevanten Fortbildungen, die Sie bei der Ingenieurakademie West, dem Fortbildungswerk der IK-Bau NRW besuchen, werden über Ihr persönliches Fortbildungskonto dokumentiert. Auch Seminare von externen Anbietern können Sie dort eintragen, sofern diese vorab eine Anerkennung durch die Kammer erhalten haben. Da die Einhaltung dieser Pflicht jährlich bei ca. 10 Prozent der Mitglieder überprüft wird, lohnt sich die Teilnahme an für Sie interessanten Veranstaltungen.
>> Mehr zur Fortbildungspflicht
Ihr nächster Schritt: Melden Sie sich für Ihr erstes Fortbildungsseminar bei der Ingenieurakademie West an und sichern Sie sich bis zu 25 % Mitgliederrabatt. Mitglieder können durch die vergünstigten Seminargebühren ihren Mitgliedsbeitrag kompensieren.
>> Zu den Seminaren der Ingenieurakademie West
Berufshaftpflichtversicherung
Kammermitglieder sind verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen einer selbständig ausgeübten Tätigkeit zu versichern. Dies dient der finanziellen Absicherung bei Haftungsfällen und ist Grundlage für das Vertrauen der Auftraggeber in eine qualitative und haftungsrechtlich abgesicherte Leistung. Als Kammermitglied erhalten Sie bei einigen Anbietern Tarifvorteile.
Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Ihre Versicherungspflicht und lassen Sie sich bei Bedarf zu den Anforderungen beraten.
>> Informationen zur Berufshaftpflicht
Rechtsberatung
Als Mitglied der IK-Bau NRW haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung zu beruflichen Rechtsfragen wie beispielsweise:
Baurecht und Vertragsrecht
Vergaberecht und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Haftungsfragen
Arbeitsrecht
Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften
Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Gestaltung des Internetauftritts
Marketing & Werbung
Ihr nächster Schritt: Nutzen Sie die Erstberatung und klären Sie Ihre rechtlichen Fragen direkt mit unseren Expertinnen und Experten.
Telefon: 0211-13067-0
Geschützte Berufsbezeichnungen
Als Mitglied erhalten Sie von der Ingenieurkammer-Bau NRW als zuständige Behörde Bescheinigungen über das Recht zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“. Die Bescheinigung ist ein wichtiger Beleg in Bewerbungsverfahren und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen entsprechende Nachweise verlangt werden.
Über die Kammermitgliedschaft haben Sie Zugang zu einer weiteren geschützten Berufsbezeichnung: Mit der Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure können Sie für Auftraggeber Ihre Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit dokumentieren. Außerdem können Sie bei öffentlichen Ausschreibungen ohne zusätzliche Nachweise dokumentieren, dass Sie unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen tätig sind.
Zusatzqualifikationen
Die Kammermitgliedschaft ist Voraussetzung für Zusatzqualifikationen, die über die Ingenieurkammer-Bau NRW erworben werden können. Mit diesen Zusatzqualifikationen können Sie zusätzliche Verantwortung übernehmen und Ihren Auftraggebern ein breites Leistungsportfolio anbieten:
Bauvorlageberechtigung
Qualifizierter Tragwerksplaner/-innen
Staatlich anerkannter Sachverständige
Prüfingenieur/-innen
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Qualifizierte Vergabeberater/-innen
Sachverständige für Geotechnik
Sachkundige Planer/-innen für Instandhaltung von Betonbauteilen
Partnerschaftsgesellschaft (mit beschränkter Berufshaftung)
Die Partnerschaftsgesellschaft ist speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern zugeschnitten und bietet diesen viele Vorteile. Der Zugang besteht nur für Beratende Ingenieure als Pflichtmitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW.
>> Informationen zu Gesellschaftsformen
Versorgungswerk
Ihre Mitgliedschaft ermöglicht Ihnen die Teilnahme an der berufsständischen Altersvorsorge des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW.
Auch für angestellte Mitglieder, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, kann das Versorgungswerk als ergänzende Altersvorsorge attraktiv sein – insbesondere aufgrund der vergleichsweise niedrigen Verwaltungskosten:
Rentenansprüche für Mitglieder
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Hinterbliebenenversorgung
Ihr nächster Schritt: Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten im Versorgungswerk.
Schieds- und Schlichtungsverfahren
Sollte es zu berufsbezogenen Streitfällen kommen, bietet Ihnen die IK-Bau NRW eine außergerichtliche Lösungsmöglichkeit. Die Schieds- und Schlichtungsstelle ermöglicht eine schnelle, neutrale und kostengünstige Einigung.
Ihr nächster Schritt: Erfahren Sie, wie Sie in Konfliktfällen auf die Unterstützung der Kammer zurückgreifen können.
>> Mehr zum Schlichtungsverfahren
Die Kammer bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, sich mit anderen Ingenieurinnen und Ingenieuren zu vernetzen und aktiv an der Gestaltung des Berufsstandes mitzuwirken. Regelmäßige Veranstaltungsformate, die exklusiv und in der Regel kostenfrei für Mitglieder angeboten werden:
Sachverständigen-Forum – Plattform für interdisziplinären Austausch zwischen Sachverständigen, Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Ingenieurinnen und Ingenieuren.
Ingenieurgespräche – Monatliche Frühstücksveranstaltungen für den informellen Austausch mit dem Vorstand der IK-Bau NRW.
Open Space – Ingenieure in der Verantwortung – Jährliche, moderierte Diskussion zu aktuellen gesellschaftlichen und berufspolitischen Fragen.
Ingenieurimpulse – Veranstaltungsreihe mit Fachvorträgen und Diskussionen zu Impulsen aus der Gesellschaft für das Ingenieurwesen und zu Impulsen aus dem Ingenieurwesen für die Gesellschaft
Vergabetag – Fachveranstaltung zur Vergabe im Bauwesen.
ChallengING – Interaktive Online-Eventreihe zu aktuellen Herausforderungen der Ingenieurbranche.
Aktive Mitgestaltung und Wahlrecht
Jedes Mitglied besitzt das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zur Vertreterversammlung (VVS), dem „Ingenieurparlament“ als höchstem Gremium der Kammer. Die VVS bestimmt die strategische Ausrichtung der Kammer und wählt die Mitglieder der Gremien und Ausschüsse. Wenn Sie sich berufspolitisch engagieren und die Zukunft des Berufsstands mitgestalten möchten, können Sie sich zur Wahl aufstellen lassen oder in Fachgremien mitarbeiten. Dabei hat Ihre Expertise auch in der Ausgestaltung der Berufspolitik durch die Kammer Gewicht. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags nach dem Baukammerngesetz ist die Kammer an vielen Gesetzgebungsverfahren unmittelbar zu beteiligen und ist als geschätzte beratende Insitutiion im Politikbetrieb gefragte Partnerin.
Ihr nächster Schritt: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Mitgestaltung und bringen Sie sich aktiv in die Kammerarbeit ein.
>> Mehr zur Vertreterversammlung und Gremienarbeit
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211-13067-0
E-Mail: info@ikbaunrw.de
Willkommen in der IK-Bau NRW – wir freuen uns, Sie als Mitglied zu begleiten!