Anträge, Anzeigen, Formulare

Anträge, Anzeigen, Formulare

Kammermitgliedschaft, Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger, Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner und mehr – hier finden Sie alle Anträge zum Download.








Eintragung in eine gesetzliche Fachliste

Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner

Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten

Antrag auf Eintragung in die Liste der eingeschränkte Bauvorlageberechtigten

Bauvorlageberechtigt für die Gebäudeklassen 1 und 2 ist auch, wer als Meisterin oder Meister des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmererhandwerks, oder diesen nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095) in der jeweils geltenden Fassung gleichgestellten Personen, in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.

Antrag auf Eintragung in die Liste der eingeschränkte Bauvorlageberechtigten

Antrag auf Anerkennung der Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen



Anzeigen für EU Bürger

Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt die Ingenieurkammer-Bau NRW an dieser Stelle verschiedene Formulare für EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die in Nordrhein-Westfalen Dienstleistungen in den Bereichen

1. Bauvorlageberechtigung,
2. Tragwerksplanung,
3. Schall- und Wärmeschutz (staatlich anerkannte Sachverständige)

sowie

4. eine eigenverantwortliche und unabhängige prüfende Tätigkeit als staatlich anerkannte Sachverständige im Sinne des 4-Augen-Prinzps in den Fachbereichen
a) Standsicherheit,
b) baulicher Brandschutz oder
c) Erd- und Grundbau

erbringen möchten.

Die hier bereitgestellten Anzeigeformulare gelten für EU-Bürgerinnen und -Bürger allein dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. die EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sein,
  2. sie müssen hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches eine vergleichbare Berechtigung besitzen,
  3. die Ausübung dieser Tätigkeit darf nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt sein,
  4. sie müssen dafür hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllt haben und
  5. sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Im Falle von Ingenieurinnen oder Ingenieuren ist vor dem erstmaligen Tätigwerden eine Anzeige an die Ingenieurkammer-Bau NRW zu richten.

Anzeigeformulare


Formulare

Bauantragsformulare

Nachfolgend werden die (Bauantrags-) Formulare gemäß VV BauPrüfVO als ausfüllbare PDF-Dateien zum Download zur Verfügung gestellt, die nach der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenden Landesbauordnung zu verwenden sind:


Bestellformulare

Bestellformular PrintForm NRW 2022 (Weise Software GmbH) – Formularsoftware für das Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen, einsetzbar von Entwurfsverfassern, qualifiziert Tragwerksplanenden und staatlich anerkannten Sachverständigen

Die individuell auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen zugeschnittene Software "PrintForm NRW" enthält alle für das Baugenehmigungsverfahren notwendigen Vorlagen und Formulare, ferner Arbeitshilfen, Baubeginn- und Fertigstellungsanzeigen, Bescheinigungen, Erklärungen und einiges mehr für bauvorlageberechtigte Ingenieure, staatlich anerkannte Sachverständige und qualifizierte Tragwerksplanende. Außerdem verfügt die Software über zahlreiche nützliche Funktionen, die Arbeitsabläufe vereinfachen und effizienter gestalten. Dazu gehören eine editierbare Adressdatenbank, ein automatisierter Formularversand, eine Bildverwaltung, eine interne Textverarbeitung inklusive Serienbrieffunktion, ein E-Mail-Verteiler und eine Nutzerverwaltung. Darüber hinaus bietet der Hersteller eine kostenfreie Softwarehotline mit erfahrenen Programmberatern.

Den rechtlichen Hintergrund zu „PrintForm NRW“ bildet die zu Jahresbeginn 2019 in Kraft getretene Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018), mit der das Bauordnungsrecht modernisiert wurde. Darüber hinaus berücksichtigt die Version 2022 auch die Rechtslage nach dem EuGH-Urteil vom 4.7.2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI. Zudem sind die im Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2022 Nr. 2 vom 20.1.2022 veröffentlichten Vorlagen für das Baugenehmigungsverfahren integriert.

  • Das Datenblatt zu PrintForm finden Sie unter
    https://www.weise-software.de/download/ikbau/2022/printform2022_datenblatt.pdf

  • Das Bestellformular für Printform finden Sie unter
    https://www.weise-software.de/download/ikbau/2022/ikbau_bestellschein_printform2022.pdf

  • Die Online-Hilfe finden Sie hier:
    https://www.weise-software.de/bausoftware/2022/formularsoftware/

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Informationen für Ingenieurinnen und Ingenieure