Online-Antrag


Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten (bestehende Berechtigung BVB in einem anderen Bundesland)

Checkliste

Gesetzlich gilt, dass Eintragungen anderer Bundesländer auch im Land Nordrhein-Westfalen gelten, soweit diese an die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer geknüpft sind. Sofern eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Listeneintragung bei der IK-Bau NRW und damit eine Antragstellung nicht erforderlich! Es steht Ihnen aber frei, einen solchen Antrag zu stellen.

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte/r niedergelassen sind und bereits eine entsprechende Bescheinigung einer anderen deutschen Ingenieurkammer besitzen, dürfen diese auch in NRW benutzen. Eine weitere Eintragung in die von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen geführten Verzeichnisse sieht das Gesetz nicht vor.