Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt die Ingenieurkammer-Bau NRW an dieser Stelle verschiedene Formulare für EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die in Nordrhein-Westfalen Dienstleistungen in den Bereichen
1. Bauvorlageberechtigung,
2. Tragwerksplanung,
3. Schall- und Wärmeschutz (staatlich anerkannte Sachverständige)
sowie
4. eine eigenverantwortliche und unabhängige prüfende Tätigkeit als staatlich anerkannte Sachverständige im Sinne des 4-Augen-Prinzps in den Fachbereichen
a) Standsicherheit,
b) baulicher Brandschutz oder
c) Erd- und Grundbau
erbringen möchten.
Die hier bereitgestellten Anzeigeformulare gelten für EU-Bürgerinnen und -Bürger allein dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Im Falle von Ingenieurinnen oder Ingenieuren ist vor dem erstmaligen Tätigwerden eine Anzeige an die Ingenieurkammer-Bau NRW zu richten.