Nähere Informationen zur Mitgliedschaft
Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt die Ingenieurkammer-Bau NRW an dieser Stelle verschiedene Formulare für EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die in Nordrhein-Westfalen Dienstleistungen in den Bereichen
1. Bauvorlageberechtigung,
2. Tragwerksplanung,
3. Schall- und Wärmeschutz (staatlich anerkannte Sachverständige)
sowie
4. eine eigenverantwortliche und unabhängige prüfende Tätigkeit als staatlich anerkannte Sachverständige im Sinne des 4-Augen-Prinzps in den Fachbereichen
a) Standsicherheit,
b) baulicher Brandschutz oder
c) Erd- und Grundbau
erbringen möchten.
Die hier bereitgestellten Anzeigeformulare gelten für EU-Bürgerinnen und -Bürger allein dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Im Falle von Ingenieurinnen oder Ingenieuren ist vor dem erstmaligen Tätigwerden eine Anzeige an die Ingenieurkammer-Bau NRW zu richten.
Hier stehen Ihnen die Bauantragsformulare gemäß VV BauPrüfVO als ausfüllbare PDF-Dateien zum Download zur Verfügung (in den korrigierten Fassungen, die ab 20.01.2022 zu verwenden sind):
Die individuell auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen zugeschnittene Software "PrintForm NRW" enthält alle für das Baugenehmigungsverfahren notwendigen Vorlagen und Formulare, ferner Arbeitshilfen, Baubeginn- und Fertigstellungsanzeigen, Bescheinigungen, Erklärungen und einiges mehr für bauvorlageberechtigte Ingenieure, staatlich anerkannte Sachverständige und qualifiziert Tagwerksplanende. Außerdem verfügt die Software über zahlreiche nützliche Funktionen, die Arbeitsabläufe vereinfachen und effizienter gestalten. Dazu gehören eine editierbare Adressdatenbank, ein automatisierter Formularversand, eine Bildverwaltung, eine interne Textverarbeitung inklusive Serienbrieffunktion, ein E-Mail-Verteiler und eine Nutzerverwaltung. Darüber hinaus bietet der Hersteller eine kostenfreie Softwarehotline mit erfahrenen Programmberatern.
Den rechtlichen Hintergrund zu "PrintForm NRW" bildet die zu Jahresbeginn 2019 in Kraft getretene Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018), mit der das Bauordnungsrecht modernisiert wurde. Darüber hinaus berücksichtigt die Version 2021 auch die Rechtslage nach dem EuGH-Urteil vom 4.7.2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI. Sobald die Vorlagen für die Baugenehmigungsverfahren für die im Juli 2021 geänderte Landesbauordnung vorliegen, werden auch diese in das Programm integriert.
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