Informationen für Ingenieurinnen und Ingenieure



Anzeigen für EU Bürger

Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt die Ingenieurkammer-Bau NRW an dieser Stelle verschiedene Formulare für EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die in Nordrhein-Westfalen Dienstleistungen in den Bereichen

1. Bauvorlageberechtigung,
2. Tragwerksplanung,
3. Schall- und Wärmeschutz (staatlich anerkannte Sachverständige)

sowie

4. eine eigenverantwortliche und unabhängige prüfende Tätigkeit als staatlich anerkannte Sachverständige im Sinne des 4-Augen-Prinzps in den Fachbereichen
a) Standsicherheit,
b) baulicher Brandschutz oder
c) Erd- und Grundbau

erbringen möchten.

Die hier bereitgestellten Anzeigeformulare gelten für EU-Bürgerinnen und -Bürger allein dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. die EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sein,
  2. sie müssen hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches eine vergleichbare Berechtigung besitzen,
  3. die Ausübung dieser Tätigkeit darf nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt sein,
  4. sie müssen dafür hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllt haben und
  5. sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Im Falle von Ingenieurinnen oder Ingenieuren ist vor dem erstmaligen Tätigwerden eine Anzeige an die Ingenieurkammer-Bau NRW zu richten.

Anzeigeformulare