Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied gemäß § 1 Abs. 5 BauKaG NRW
Folgende Unterlagen werden - neben dem vollständig ausgefüllten Antrag - für die Bearbeitung benötigt:
oder
Nur für selbstständig tätige Antragsteller/innen:
Hinweis für Personen, die aktuell bereits Kammermitglied sind:
Meldebescheinigung: Kopie gültiger Personalausweis, Vorder-/Rückseite reicht
Nachweis: entfällt (liegt bereits vor)
Hinweis Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen
Bei Antragstellern, welche im Ausland studiert haben und das Studium durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, müssen einen entsprechenden Nachweis beifügen. Sollte dies noch nicht passiert sein, ist ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ bei ausländischen Hochschulabschlüssen, bei der Ingenieurkammer-Bau NRW zu stellen.