Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied gemäß § 1 Abs. 5 BauKaG NRW
Folgende Unterlagen werden - neben dem vollständig ausgefüllten Antrag - für die Bearbeitung benötigt:
oder
2.) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gemäß Ingenieurgesetz (IngG, NRW)
Nur für selbstständig tätige Antragsteller/innen:
Hinweis für Personen, die aktuell bereits Kammermitglied sind:
Meldebescheinigung: Kopie gültiger Personalausweis, Vorder-/Rückseite reicht
Nachweise entfallen (liegen bereits vor)
Hinweis zur Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen:
Bei Antragstellern, welche im Ausland studiert haben und bei denen das Studium bereits durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, müssen einen entsprechenden Nachweis beifügen. Sollte dies noch nicht geschehen sein, kann ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ gestellt werden, bei der Ingenieurkammer-Bau NRW.