Online-Antrag

Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied gemäß § 1 Abs. 5 BauKaG NRW


Checkliste

Folgende Unterlagen werden  - neben dem vollständig ausgefüllten Antrag - für die Bearbeitung benötigt:

  • Aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" gemäß Ingenieurgesetz (IngG, NRW)

   oder

  • Zeugnis und Urkunde über den Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums (Akademischer Grad z.B. Bachelor of Science, Bachelor of Engineering) von mindestens drei Studienjahren.


Nur für selbstständig tätige Antragsteller/innen:

  • Bescheinigung der freiberuflichen Tätigkeit durch Steuerberater oder Finanzamt (Anlage FBFS)


Hinweis für Personen, die aktuell bereits Kammermitglied sind:

Meldebescheinigung: Kopie gültiger Personalausweis, Vorder-/Rückseite reicht
Nachweis: entfällt (liegt bereits vor)

Hinweis Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

Bei Antragstellern, welche im Ausland studiert haben und das Studium durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, müssen einen entsprechenden Nachweis beifügen. Sollte dies noch nicht passiert sein, ist ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ bei ausländischen Hochschulabschlüssen, bei der Ingenieurkammer-Bau NRW zu stellen.