zum Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten
Variante 1: erstmalige Antragstellung ohne § 67 Absatz 5 und 6 BauO NRW 2018
Wer ist bauvorlageberechtigt?
Gemäß § 67 Absatz 3 Nummer 2 BauO NRW 2018 gilt:
Bauvorlageberechtigt ist, wer als Mitglied einer Ingenieurkammer in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen oder Mitglied der Architektenkammer NRW ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen, soweit diese die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer nachweisen können. Im Weiteren regelt Absatz 4 insbesondere, dass ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen sowie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der Planung und Überwachung von Gebäuden nachzuweisen ist.
Seit dem 01.06.2000 stellt allein die Ingenieurkammer-Bau NRW entsprechende Bescheinigungen aus. Zu beachten ist, dass frühere Bescheinigungen, insbesondere diejenigen von Bauaufsichtsbehörden, keine Gültigkeit mehr haben, da diese nicht mit einer Listenführung verbunden sind.
Dieses Merkblatt ist für die Antragsvariante 1 (erstmalige Antragstellung) bestimmt.
Falls diese Variante nicht auf Sie zutrifft, rufen Sie bitte das entsprechende Merkblatt zu Variante 2:
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Online-Verfahrens. Die erforderlichen Angaben werden in einzelnen Abschnitten abgefragt. Dabei werden Ihnen nur die Fragen angezeigt, die für Ihren Antrag relevant sind.
Die Antragstellung erfolgt in folgenden Schritten:
Wichtig!
Sie können nach dem Aufruf des Links die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen. Alle Daten, die Sie eingeben und mit "Speichern und weiter" bestätigt haben, bleiben gespeichert. Durch erneutes Anklicken des Links - auch nach wenigen Tagen - kommen Sie wieder direkt an die Stelle im Formular, an der Sie abgebrochen haben.
Zu Ihrer Antragstellung sind verschiedene Nachweisdokumente notwendig. Diese sind ausschließlich als PDF-Dateien bereitzustellen. Alle Dokumente mit kleinen Dateigrößen, wie z. B. Zeugnisse, das Sepa-Lastschriftmandat oder Versicherungsbestätigungen werden direkt im Rahmen des Online-Antrags hochgeladen. Der Formularschritt "Nachweisdokumente" listet Ihnen alle Dokumente auf, die Sie anhand Ihrer zuvor gemachten Angaben direkt hochladen müssen.
Alle größeren Dateien (z. B. Planunterlagen, bautechnische Nachweise) stellen Sie uns über unsere Cloud-Plattform bereit. Dafür erhalten Sie direkt vor dem Absenden Ihres Antrags einen persönlichen Zugangslink. Sobald Sie alles hochgeladen haben, bestätigen Sie die Vollständigkeit Ihrer Uploads und schließen den Antrag ab.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die einzelnen Schritte im Online-Formular.
Diese Angaben sind für die Bearbeitung des Antrags unerlässlich. Bitte machen Sie korrekte und vollständige Angaben.
Die Privatanschrift entspricht normalerweise Ihrem Hauptwohnsitz.
Die Angabe einer Telefonnummer ist erforderlich, damit wir Sie bei Rückfragen zu Ihrem Antrag sowie zu weiteren antrags- und mitgliedsbezogenen Anliegen zeitnah kontaktieren können.
Hier geben Sie die vollständige Anschrift zu Ihrer beruflichen Tätigkeit ein. Sofern Ihre Büroanschrift mit Ihrer Privatanschrift übereinstimmt, kreuzen Sie einfach das entsprechende Feld an.
Wenn Sie eine Büroanschrift angeben, können Sie diese im Formularschritt "Gebühren" z. B. als Rechnungsadresse festlegen.
Mit den aufgeführten Erklärungen bestätigen Sie, dass Sie die geforderte zweijährige Berufserfahrung in der Planung und Überwachung von Gebäuden (§ 34 Absatz 3 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 5 und 8) besitzen. Zudem versichern Sie, dass Sie die von Ihnen vorgelegten Planunterlagen unter Aufsicht einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt haben.
Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn Sie alle Erklärungen bestätigen können.
Ihre Adressdaten und Ihre Qualifikationen werden auf der Website der Ingenieurkammer-Bau NRW im Rahmen der Ingenieursuche veröffentlicht. Sie können angeben, welche Ihrer erfassten Adressen für die Veröffentlichung genommen werden soll, oder Sie können der Veröffentlichung komplett widersprechen.
Die Angaben, die Sie in diesem Formularschritt machen, können Sie im Nachhinein jederzeit ändern.
Im Rahmen des Antragsverfahrens ist der Nachweis zur Haftpflichtversicherung zu erbringen. Bitte lesen und beachten Sie die Hinweise.
Für das Antragsverfahren wird gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung eine Gebühr erhoben. Neben der einmaligen Eintragungsgebühr ist auch ein Jahresbeitrag fällig. Die Höhe der Gebühren und Beiträge ist in der Beitragsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW festgelegt.
Geben Sie bitte an, ob die Ingenieurkammer-Bau NRW die Gebühren und Beiträge per Lastschrift einziehen soll (empfohlen) oder ob Sie diese überweisen möchten. Sofern Sie eine Privat- und eine Büroadresse erfasst haben, können Sie wählen, welche Adresse für den Bescheid relevant ist. Die Zustellung des Bescheids erfolgt per E-Mail. Geben Sie hierfür eine entsprechende E-Mail-Adresse an.
Bei einer Änderung der E-Mail-Adresse teilen Sie dies der Kammer unverzüglich über die entsprechende Funktion im internen Bereich der Website mit.
Die Ingenieurkammer behält sich vor, einen anderen Kommunikationsweg zu wählen (z.B. den Postweg), etwa wenn die Kommunikation per E-Mail aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte oder ein Erfordernis für die Übermittlung auf andere Weise besteht.
Für den Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation sind Unterlagen zu drei Bauvorhaben bereitzustellen. Die Spezifikation der Objekte erfolgt im Antragsformular. Ein Teil der Nachweise wird auch direkt im Antragsformular hochgeladen, während alle Planunterlagen usw. generell über die Cloudplattform bereitzustellen sind.
Achten Sie bitte darauf, dass alle Nachweise klare und sprechende Dateinamen besitzen, sodass eine eindeutige Zuordnung der Dokumente zum jeweiligen Objekt gewährleistet ist.
Anhand der vorgelegten Entwurfsunterlagen soll der Nachweis für die mindestens zweijährige praktische Tätigkeit geführt werden. Die Unterlagen müssen somit aus verschiedenen Jahren sein. Maßgeblich für die Bemessung der zweijährigen praktischen Tätigkeit ist das Datum der Baugenehmigungen.
Die praktische Tätigkeit kann erst ab dem Zeitpunkt des berufsqualifizierenden Bachelorabschlusses im Bauingenieurwesen berücksichtigt werden. Die genannten Genehmigungsvermerke entfallen in der Regel bei Bauvorhaben nach § 63 BauO NRW 2018. In diesen Fällen ist eine Kopie der Fertigstellungsanzeige oder die Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, beizufügen.
In diesem Formularschritt werden alle notwendigen Dokumente aufgelistet, die Sie direkt im Online-Antrag hochladen sollen. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle hier aufgeführten Dokumente vorliegen.
Über das Formularfeld können Sie die Dateien per Drag and Drop oder per Klick hochladen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich PDF-Dateien mit einer maximalen Größe von 2 MB erlaubt sind.
Damit die Dokumente korrekt zugeordnet werden können, verwenden Sie bitte aussagekräftige Dateinamen. Vermeiden Sie dabei sehr lange Dateinamen sowie Sonderzeichen.
Unser Ziel ist es, Ihre Anträge zügig und mit der erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten. Sie können uns durch eine sorgfältige Vorbereitung dabei unterstützen.