Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure*innen
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure*innen
Neben der persönlichen Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen ist eine Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer-Bau NRW erforderlich, da die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieure“ im Namen der Gesellschaft geführt werden muss. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig: