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Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure*innen

Checkliste

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure*innen

Neben der persönlichen Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen ist eine Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer-Bau NRW erforderlich, wenn die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieure“ im Namen der Gesellschaft geführt wird. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Gesellschafts-, Partnerschaftsvertrag oder Satzung in Kopie
  2. Anmeldung zum Handelsregister oder Partnerschaftsregister in Kopie
  3. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratener Ingenieur“ bzw. „Beratende Ingenieurin“
  4. Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gemäß § 30 Absatz 2 Satz Nr. 2 BauKaG NRW