Online-Antrag


Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten (erstmalige Antragstellung ohne § 67 Absatz 5 und 6 BauO NRW 2018)

Checkliste

Dieser Antrag ist für die Antragsvariante 1 (erstmalige Beantragung).

Sollte für Sie eine andere Variante relevant sein, folgen Sie bitte den nachfolgenden Links:

Für die erstmalige Beantragung ist eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit nachzuweisen. Hierfür sind Unterlagen zu drei Bauvorhaben einzureichen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Leistungsphasen 1-5 + 8 (Objektüberwachung) weitestgehend selbst erbracht haben (siehe Merkblatt).


Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, können ohne Kammermitgliedschaft bauvorlageberechtigt werden, wenn sie eine vergleichbare, formale Berechtigung besitzen und dafür vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten. Das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigte ist vorher der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit Vorlage von Unterlagen anzuzeigen. Hierfür ist das entsprechende Anzeigeverfahren zu nutzen.