Online-Antrag


Anzeige über das erstmalige Tätigwerden als bauvorlageberechtigte Person

Checkliste

Eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem nach EU-Recht gleichgestellten Staat hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, sich auf eine vergleichbare Berechtigung berufen zu können.

Eine Eintragung in die Liste erfolgt nicht, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller aufgrund einer Regelung eines anderen Landes in Deutschland bereits bauvorlageberechtigt ist.

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Kopie der Befähigungsnachweise oder des Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufes berechtigt
  • Nachweise zur Objektliste