zum Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" bei ausländischen Abschlüssen
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Der Antrag kann auf der Grundlage von drei unterschiedlichen Ausgangslagen gestellt werden. Bitte prüfen Sie welche Variante in Ihrem Fall zutrifft und wählen Sie dann im Antragsprozess den entsprechenden Antrag. Die typische Situation ist die Antragstellung aufgrund eines ausländischen Hochschulabschlusses.
Die übliche Form der Antragstellung erfolgt aufgrund eines vorhanden Abschlusses an einer ausländischen Hochschule oder sonstigen Schule. In diesem Fall ....
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union1 oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum2 und haben den Beruf eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin ein Jahr lang in Vollzeit oder während einer entsprechenden Gesamtdauer in Teilzeit in den vorhergehenden zehn Jahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt.
Dies gilt nur dann, wenn dieser Staat die Führung einer der deutschen Berufsbezeichnung „Ingenieur*in“ entsprechenden Bezeichnung allein oder in einer Wortverbindung nicht an den Besitz eines Diploms bindet, sondern an einen oder mehrere Ausbildungsnachweis/e, die zur Vorbereitung auf die Ausübung dieses Berufs erworben werden mussten.
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union1 oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum2 und habe einen Ausbildungsnachweis erworben, mit dem der Abschluss einer reglementierten Ausbildung bestätigt wird.
Es handelt sich dabei um eine Ausbildung, die speziell auf die Ausübung des Berufes der Ingenieurin oder des Ingenieurs ausgerichtet ist und die aus einem abgeschlossenen Ausbildungsgang oder mehreren abgeschlossenen Ausbildungsgängen besteht, die gegebenenfalls durch eine Berufsausbildung, durch ein Berufspraktikum oder durch Berufspraxis ergänzt werden.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Island, Liechtenstein und Norwegen