Online-Antrag


Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur:in" bei ausländischen Hochschulabschlüssen

Checkliste

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:

  1. Tabellarischer Lebenslauf seit Beginn der Ausbildung
  2. Identitätsnachweis, ggf. Kopie der Heiratsurkunde
  3. Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (z.B. Diplome, Zeugnisse/Diploma Supplement) in deutsch bzw. englisch. Übersetzungen sind von einem allgemein beeidigten Übersetzer vorzunehmen.
  4. Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), sofern vorhanden
  5. Nachweis, dass eine der Berufsqualifikation „ Ingenieurin “ bzw. „ Ingenieur “ entsprechende Erwerbstätigkeit in NRW ausgeübt werden soll (nicht für EU-Bürger erforderlich), z.B. Arbeitsvertrag o.ä.

Wichtig:

  1. Wenn im Formular Angaben abgefragt werden, die "im Original" einzutragen sind, so sind die im Herkunftsstaat verliehenen Bezeichnungen einzutragen. Dabei sind lateinische Buchstaben - also keine anderen Schriftzeichen - zu verwenden.
  2. Ein Antrag darf von der Kammer aus rechtlichen Gründen nur bearbeitet werden, wenn zugleich auch ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wird. Fehlt dieser, muss der Antrag abgelehnt werden.
    In diesem Falle können Sie sich aber an eine der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen wenden, die ebenfalls für das Verfahren zur Anerkennung als „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ zuständig sind. Bei Verwendung eines Webbrowsers sind als Suchbegriffe „Ingenieur“, „Antrag“ sowie der Ort der zuständigen Bezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) einzugeben und die Suche zu starten. Im Regelfall liefert der erste Treffer das richtige Ergebnis.
  3. Die Antragstellung ist unzulässig, wenn ein Antrag bereits von einer anderen Behörde abgelehnt wurde oder sich dort noch in der Bearbeitung befindet.