Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur:in" bei ausländischen Hochschulabschlüssen
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:
Wichtig:
Die Antragstellung ist unzulässig, wenn ein Antrag bereits von einer anderen Behörde abgelehnt wurde oder sich dort noch in der Bearbeitung befindet.