Antrag auf Eintragung in die Liste der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten nach § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018
Checkliste
Zur Erlangung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung werden folgende Unterlagen benötigt:
Meisterbrief oder Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle des Maurer- und Betonbauer- oder des Zimmererhandwerks.
Geeignete Tätigkeitsnachweise für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Erwerb des Meistertitels bzw. der Eintragung in die Handwerksrolle. Dazu benenne ich verschiedene und pro Kalenderjahr mindestens ein Vorhaben, bei dem es sich um die nicht verfahrensfreie Errichtung oder Änderung eines Gebäudes handeln muss und bei dem ich entweder die Baumaßnahme maßgeblich ausgeführt oder aber, an dieser planend mitgewirkt habe (Objektangaben mit präziser Beschreibung der persönlich erbrachten Leistung bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden, Benennung der entwurfsverfassenden Person sowie Angaben der Behörde oder der Gemeinde).
Nachweis über eine von der IK-Bau NRW anerkannte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtsstunden je 45 Minuten, die vor der Antragstellung erfolgreich absolviert worden ist.
Bescheinigung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Schäden aus einer eigenverantwortlich ausgeübten Planungstätigkeit. Eine ausschließliche Betriebshaftpflichtversicherung ist hierzu nicht ausreichend. Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 300 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Als Jahreshöchstleistung für alle im Versicherungsjahr verursachten Schäden muss der dreifache Betrag der Mindestversicherungssumme veranschlagt sein. Es ist eine Nachhaftung des Versicherers für mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages zu vereinbaren. Zudem ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts von bis zu 1 Prozent der vereinbarten Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden zulässig.
Nachweis über die Wohnanschrift in NRW, sofern die Firmenanschrift nicht in NRW liegt.