Folgende Unterlagen werden - neben dem vollständig ausgefüllten Antrag - für die Bearbeitung benötigt:
Wichtig:
- Wenn im Formular Angaben abgefragt werden, die "im Original" einzutragen sind, so sind immer die im Herkunftsstaat üblichen Bezeichnungen einzutragen. Dabei sind immer lateinische Buchstaben - also keine anderen Schriftzeichen - zu verwenden.
- Ein Antrag kann bei der Kammer nur dann bearbeitet werden, wenn zugleich auch ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wird. Fehlt dieser, muss der Antrag abgelehnt werden.
In diesem Falle können Sie sich aber an eine der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen wenden, die ebenfalls für das Verfahren zur Anerkennung als „Ingenieur/Ingenieurin“ zuständig sind. Die Antragstellung ist unzulässig, wenn ein Antrag bereits von einer anderen Behörde abgelehnt wurde oder sich dort noch in der Bearbeitung befindet.
Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung ist über folgenden Link einsehbar: https://ikbaunrw.de/kammer/datenschutz/antrag_20.php