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Abnahme von Architekten- und Ingenieurleistungen

Die von Architekten und Ingenieuren über ihre Leistungen geschlossenen Verträge sind in den meisten Fällen Werkverträge, für welche die Abnahme aufgrund ihrer weitreichenden rechtlichen Folgen ein wesentliches Element darstellt. Im Folgenden soll ein Überblick gegeben werden, was die Abnahme ist, welche rechtlichen Konsequenzen sie hat und wie sie für Architekten und Ingenieure rechtssicher gestaltet werden kann.

  • Abnahme von Architekten- und Ingenieurleistungen

  • Antworten rund um das Werkvertragsrecht

  • Arbeitshilfe zur Prüfung von Ingenieurverträgen

  • Baukostenobergrenzen in Architekten- und Ingenieurverträgen

  • Berufspflichten der Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW nach dem Baukammerngesetz NRW

  • Der Umgang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten bei der Vergabe von Planerleistungen

  • Die Bauhandwerkersicherung als Sicherungsinstrument auch für Ingenieure

  • Fachübergreifende Hinweispflicht des Planers

  • Geltendmachung von Honoraransprüchen

  • Gesellschaftsformen für Ingenieurbüros

  • Grundzüge der VOB/B

  • Kündigungsvergütung für nicht erbrachte Bauleistungen unterliegt der Umsatzsteuer (EuGH – Urteil vom 28.11.2024)

  • Marketing & Werbung

  • Nachlassangelegenheiten

  • Stoffpreisgleitklauseln als Besondere Leistung

  • Tipps für die Teilnahme an Vergabeverfahren

  • Urheberrecht für Ingenieure

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Ingenieurkammer-Bau 
Nordrhein-Westfalen

Zollhof 2
40221 Düsseldorf
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