Die Frage, ob Vergütungen für nicht erbrachte Bauleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, hat jüngst neue Brisanz erhalten. Während die deutsche Finanzverwaltung sowie nationale Gerichte bislang von einer Nichtsteuerbarkeit solcher Vergütungen ausgingen, markiert ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine deutliche Zäsur. Der folgende Beitrag beleuchtet die bisherige Praxis, die Inhalte und Tragweite des EuGH-Urteils sowie die daraus resultierenden Folgen für die Vertragspraxis im Bauwesen.
Dieser Text steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein.