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Urheberrecht für Ingenieure

Der Hinweis auf den verantwortlichen Architekten ist an vielen Bauwerken in Form einer Plakette angebracht. Warum hat noch kaum ein Ingenieur seine Planung an einem bedeutenden Werk kennzeichnen lassen? Voraussetzung dafür ist ein Urheberrecht und das wird oft bestehen. Der Artikel soll zunächst zeigen an welchen Werken eines Ingenieurs ein Urheberrecht entstehen kann, was das in der Folge bedeutet und gibt abschließend Empfehlungen mit auf den Weg.

  • Abnahme von Architekten- und Ingenieurleistungen

  • Antworten rund um das Werkvertragsrecht

  • Arbeitshilfe zur Prüfung von Ingenieurverträgen

  • Baukostenobergrenzen in Architekten- und Ingenieurverträgen

  • Berufspflichten der Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW nach dem Baukammerngesetz NRW

  • Der Umgang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten bei der Vergabe von Planerleistungen

  • Die Bauhandwerkersicherung als Sicherungsinstrument auch für Ingenieure

  • Fachübergreifende Hinweispflicht des Planers

  • Geltendmachung von Honoraransprüchen

  • Gesellschaftsformen für Ingenieurbüros

  • Grundzüge der VOB/B

  • Kündigungsvergütung für nicht erbrachte Bauleistungen unterliegt der Umsatzsteuer (EuGH – Urteil vom 28.11.2024)

  • Marketing & Werbung

  • Nachlassangelegenheiten

  • Stoffpreisgleitklauseln als Besondere Leistung

  • Tipps für die Teilnahme an Vergabeverfahren

  • Urheberrecht für Ingenieure

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40221 Düsseldorf
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