Der Stufenvertrag ist ein bewährtes Instrument im Architekten- und Ingenieurrecht, das dem Auftraggeber ein hohes Maß an Flexibilität bei der Beauftragung von Planungsleistungen bietet. Anstatt den Architekten oder Ingenieur sofort mit sämtlichen Leistungsphasen zu beauftragen, erfolgt die Beauftragung stufenweise. Der Auftraggeber erhält ein einseitiges Abrufrecht für weitere Leistungsstufen, die er nach eigenem Ermessen aktivieren kann. Damit kann er nach Abschluss einer Planungsphase das Projekt überprüfen, die Kosten kontrollieren und über die Fortführung entscheiden, ohne an eine Gesamtbeauftragung gebunden zu sein. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, wesentliche Vertragsinhalte und Praxisempfehlungen.
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