Berufspflichten der Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW nach dem Baukammerngesetz NRW

Ähnlich wie bei Angehörigen anderer freier Berufe - zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte - bestehen auch für Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW besondere Anforderungen an ihre Berufsausübung, die sogenannten Berufspflichten. Grund hierfür ist, dass diese Berufsgruppen sehr verantwortungsvolle und für das Gemeinwohl wichtige Aufgaben erfüllen. Diese besonderen Regeln sollten Kammermitglieder als Chance begreifen.