01.07.2022

Update: Auswirkungen von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien

Update: Auswirkungen von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat seinen Erlass vom 25.03.2022 über die Vereinbarung von Stoffpreisklauseln für bestimmte Produktgruppen für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen durch einen weiteren Erlass vom 22.06.2022 mit sofortiger Wirkung verändert und die Geltung des so geänderten Erlasses bis zum 31.12.2022 verlängert.

Wie berichtet, hatte das BMWSB In Reaktion auf die zum Teil extremen Preissteigerung vieler Baustoffe in Folge der Kriegsereignisse in der Ukraine am 25.03.2022 in einem – zunächst bis zum 30.06.2022 befristetem - Erlass für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen für bestimmte Produktgruppen die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorgesehen. Mit seinem aktuellen Erlass vom 22.06.2022  hat das BMWSB einige klarstellende Hinweise dazu gegeben sowie den ursprünglichen Erlass teilweise abgeändert und in dieser geänderten Form bis zum 31.12.2022 verlängert.

Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau können sich wegen Fragen dazu kostenfrei an die rechtliche Erstberatung wenden.