27.10.2023

Novelle der Landesbauordnung: IK-Bau NRW begrüßt Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien – Weg der klimagerechten Bauwende muss konsequent weiter beschritten werden

Die Ingenieurkammer-Bau NRW begrüßt die Erleichterungen zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der am 26.10.2023 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossenen Novelle der Landesbauordnung NRW. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW: „Die beschlossenen Änderungen im Bereich der Solar- und Windenergie bringen den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen voran. Für den dringend nötigen Ausbau der erneuerbaren Energien stehen die Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihrem Fachwissen und ihrer Innovationskraft bereit.“

Für die Zukunft wünscht sich die Ingenieurkammer-Bau NRW vom Gesetzgeber, dass der Weg einer klimagerechten Bauwende konsequent weiter beschritten wird. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp: „Künftig sollte bei jedem Neubau, auch unter Einbeziehung eines etwaigen Abrisses, durch eine CO₂-Bilanz in einem Gebäudepass belegt werden, dass das Gebäude am Ende seiner Lebenszeit möglichst CO₂-neutral geworden ist. Aus einem solchen Gebäudepass sollte die Summe aller Baustoffe und Bauteile mit ihren Baustoffqualitäten inklusive aller Treibhausgasmengen hervorgehen. Das damit verbundene ‚Urban Mining‘ funktioniert nur mit der Einführung des Gebäudelogbuchs bzw. eines Gebäudepasses, denn die spätere Wiederverwendung von Baustoffen ist nur dann möglich, wenn klar ist, was ursprünglich verbaut wurde.“

Im Detail hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2024 u.a. folgende Änderungen der Landesbauordnung beschlossen:

Zentrale Änderungen betreffen die Nutzung und den Ausbau regenerativer Energien. So soll für den Anwendungsbereich der Landesbauordnung im Bereich Windenergieanlagen die europäische Maschinenrichtlinie umgesetzt werden. Allerdings besteht aus Sicht der IK-Bau NRW zu befürchten, dass durch die alleinige Anwendung der Maschinenrichtlinie das sicherheitsrelevante Vier-Augen-Prinzip verloren geht und Sicherheitsfragen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der beschleunigte Ausbau von Windenergieanlagen soll durch privilegierte Abstandsflächen und die Behandlung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vorangetrieben werden.

Für Solaranlagen werden bisherige Mindestabstände zu Brandwänden aufgehoben und der Gesetzgeber führt eine Solarpflicht für Neubauten bei Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2024) sowie Wohngebäuden (ab 1. Januar 2025) ein. Zwecks Vorbildfunktion gilt für öffentliche Gebäudes des Bundes und Landes eine Solarpflicht auch im Bestand; die Anlagen sollen bis Ende 2025 installiert werden. Bei sonstigen Bestandsgebäuden gilt die Solarpflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Ausnahmen sind für technische Unmöglichkeit oder unbillige Härtefälle vorgesehen.

Weitere Privilegierungen betreffen die Errichtung von Wärmepumpen in den Abstandsflächen von Gebäuden sowie Verfahrensfreiheit für Elektro-Ladesäulen und Anlagen zur Wasserstofferzeugung. Schottergärten, die bereits nach bisherigem Recht unzulässig sind, werden künftig ausdrücklich verboten.

Für Entwurfsverfasser gilt im Bereich von Abweichungen, dass diese künftig durch die Bauaufsichtsbehörde als intendiertes Ermessen zugelassen werden sollen, wenn die bautechnischen Anforderungen im Ergebnis erfüllt werden. Zudem wird die Genehmigungsfreistellung über die bisherige Gebäudeklasse 3 bis zur Gebäudeklasse 4 ausgedehnt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber entschieden, eine auf die Gebäudeklassen 1 und 2 eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister einzuführen.

Für die Teilung von Grundstücken ist vorgesehen, dass die erforderliche Genehmigung entfällt, wenn Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Unbedenklichkeit auf Grundlage eines Amtlichen Lageplans bescheinigt haben. Bauanträge können künftig in Textform und damit entweder schriftlich oder digital gestellt werden. Teilweise stellen die Bauaufsichtsbehörden auch schon die Möglichkeit der Antragstellung über das Bauportal NRW bereit.


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02.11.2023 in Duisburg
15.12.2023 als Webseminar 
11.01.2023 als Webseminar 
21.03.2023 in Essen