22.03.2021
01.01.2021 war es so weit: Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist in Kraft getreten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2019 zu den zwingenden Mindest- und Höchstsätzen der HOAI 2013 hatte eine Anpassung erforderlich gemacht.
Darüber und über die praktischen Auswirkungen der HOAI 2021 auf die tägliche Arbeit von Ingenieur*innen informierte die Ingenieurkammer-Bau NRW kurzfristig in zehn Web-Seminaren . Die Rechtsexperten Dr. Sebastian Huck und Lars Christian Nerbel gaben den 534 Teilnehmer*innen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der HOAI 2021, die sich daraus ergebenden Folgen für die bis zum 31.12.2020 abgeschlossenen und für die ab 01.01.2021 abzuschließenden Verträge sowie praxisnahe Empfehlungen zum Umgang mit den künftigen Regelungen. Selbstverständlich gab es auch ausreichend Gelegenheit, um Fragen zu stellen. Moderiert wurde die Veranstaltungsreihe von Katja Hennig, Rechtsreferat IK-Bau NRW.
Zum Hintergrund: Kern der Änderungen ist der Wegfall des bisher zwingenden Preisrechts. Die HOAI bietet dennoch auch in ihrer seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung einen Orientierungsrahmen für die Kalkulation der Honorare und kann weiterhin Grundlage für Honorarvereinbarungen sein. Der Abschluss von Honorarvereinbarungen ist gegenüber der bisherigen Rechtslage erleichtert worden. Hinzugetreten sind besondere Hinweispflichten der Ingenieurinnen und Ingenieuren gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zudem wurden die in der Anlage 1 zur HOAI geregelten Leistungsbilder den Leistungsbildern der Teile 2 bis 4 gleichgestellt.
Kammer-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp gab zudem ein kurzes Statement per Videobotschaft: Videobotschaft anschauen
Gebundene Textausgabe der HOAI leider nicht mehr bestellbar.