10.08.2023

Amtliche Mitteilung

Wahl zur VII. Vertreterversammlung

Wahlbekanntmachung

für die Wahl zur VII. Vertreterversammlung der

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

gemäß § 7 Wahlordnung

1. ­­Die Wahl zur VII. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW findet als hybride Wahl (gleichzeitiges Angebot von Brief- oder Onlinewahl) statt. Sie beginnt mit dem Versand der Wahlunterlagen, der bis spätestens 28. November 2023 erfolgt, und endet am 12. Dezember 2023, 18:00 Uhr, mit der letzten Möglichkeit zur Stimmabgabe.

2. Wahlberechtigt und wählbar ist, wer am 12. September 2023 Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW ist, soweit nicht das Wahlrecht oder die Wählbarkeit aufgrund von § 36 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 3 bzw. 4 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW) oder aufgrund anderer Vorschriften nicht gegeben ist.

3. Die Wahlberechtigten werden in ein vom Wahlausschuss erstelltes Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen. Dieses wird auf der Grundlage des Mitgliederverzeichnisses mit Stand vom 12. September 2023 erstellt. Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt in der Zeit vom 19. September bis 17. Oktober 2023 während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf aus. Ein Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis ist schriftlich, in Textform, welche die einspruchsführende Person authentifiziert, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 17. Oktober 2023 möglich.

4. Die Wahl zur VII. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW erfolgt gemäß § 7 Absatz 1 und 3 BauKaG NRW. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern der Ingenieurkammer-Bau NRW für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl getrennt nach Wahlgruppen

      1. der Pflichtmitglieder (Wahlgruppe 1),
      2. der freiwilligen Mitglieder nach § 1 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BauKaG NRW (Wahlgruppe 2),
      3. der freiwilligen Mitglieder nach § 1 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b BauKaG NRW (Wahlgruppe 3),

und in diesen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Die Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW besteht aus 101 Mitgliedern. Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Wahlgruppen in der Vertreterversammlung soll dem Verhältnis der Anzahl der Kammermitglieder in den Wahlgruppen entsprechen; die Wahlgruppe 1 erhält mindestens 50 Sitze, die Wahlgruppe 2 mindestens einen Sitz in der Vertreterversammlung.

5. Auf der Grundlage des Wahlberechtigtenverzeichnisses können Wahlvorschläge bis zum 24. Oktober 2023, 18.00 Uhr von den Mitgliedern der Ingenieurkammer-Bau NRW in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen getrennt nach den Wahlgruppen 1, 2 und 3 eingereicht werden; die Wahlvorschläge der Wahlgruppen 1 und 3 müssen von mindestens zehn wahlberechtigten Personen, die der Wahlgruppe 2 von mindestens zwei wahlberechtigten Personen, unter Angabe von Mitgliedsnummern, Vorname, Familienname und Anschrift unterschrieben sein oder in Textform, welche die datenübermittelnde Person authentifiziert, eingereicht werden. Eine ausreichende Authentifizierung liegt vor, wenn der Wahlvorschlag über eine E-Mail-Adresse übermittelt wird, die von der Vertrauensperson bzw. deren Stellvertreter/in angegeben wurde.

Bei der Aufstellung der Wahlvorschlagslisten ist § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen zu beachten.

6. Die Wahlunterlagen werden bis spätestens zum 28. November 2023 versandt. Da die Wahl als hybride Wahl durchgeführt wird, beinhalten die Wahlunterlagen Informationen über die schriftliche und elektronische Stimmabgabe.

7. Jedes wahlberechtigte Mitglied hat drei Stimmen und gibt seine Stimmen wie folgt ab: Auf dem Stimmzettel kennzeichnet die wahlberechtigte Person zweifelsfrei den Kandidaten oder die Kandidatin, dem oder der sie ihre Stimme geben will; dabei kann sie einem Kandidaten oder einer Kandidatin bis zu drei Stimmen oder ihre Stimmen beliebig an Kandidaten oder Kandidatinnen auch verschiedener Wahlvorschläge geben. Hierbei ist die wahlberechtigte Person nicht an die Reihenfolge gebunden, in der die Kandidaten oder Kandidatinnen innerhalb eines Wahlvorschlags aufgeführt sind.

Hat eine wahlberechtigte Person insgesamt mehr als drei Stimmen abgegeben, sind alle ihre Stimmzettel ungültig. Wird bei der Prüfung der eingegangenen Briefwahlunterlagen festgestellt, dass bereits eine elektronische Stimmabgabe erfolgt ist, so ist der Stimmzettel für die Briefwahl von einer Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen. Liegt bei Prüfung der eingegangenen Briefwahlunterlagen noch keine elektronische Stimmabgabe vor, so wird nach Prüfung der Wahlberechtigung die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe gesperrt.

Die wahlberechtigte Person hat vor der elektronischen Stimmabgabe zu bestätigen, dass sie die Hinweise auf geeignete Sicherungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechende Maßnahmen ergriffen hat, ihre Stimme persönlich (ggf. mittels einer Hilfsperson) und unbeobachtet abgeben wird. Die wahlberechtigte Person muss bis zur endgültigen Stimmabgabe die Möglichkeit haben, die Eingabe zu korrigieren und auch ungültige Stimmen abzugeben.

8. Für den Fall der elektronischen Stimmabgabe wird auf die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereitgestellten Informationen zu geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Manipulation, Ausspähung und Eingriffen Dritter verwiesen, die auf der Website des BSI (www.bsi.bund.de) insbesondere unter Themen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu finden sind.

9. Die schriftliche oder elektronische Stimmabgabe ist bis Dienstag, den 12. Dezember 2023, 18:00 Uhr, möglich.Nach Fristablauf eingehende Stimmen werden nicht mehr berücksichtigt.

Im Falle der Stimmabgabe per Briefwahl kommt es auf den rechtzeitigen Zugang in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf oder bei dem durch den Wahlausschuss beauftragten externen Dienstleister an.

Bitte verwenden Sie den Rückumschlag mit aufgedrucktem QR-Code, der den Wahlunterlagen beigefügt ist.

Die für die elektronische Stimmabgabe erforderlichen Zugangsdaten (Internetadresse, Online-Wahl-Zugangsdaten) entnehmen Sie bitte den Wahlunterlagen.

Der vollständige Text der Wahlordnung steht Ihnen auf der Website der Kammer unter www.ikbaunrw.de, „Recht“, „Kammerregularien“ zur Verfügung.


Düsseldorf, 14.06.2023


Der Wahlausschuss 
Vorsitzender
Prof. Dr. Andreas Heusch

Unterschrift des Vorsitzenden Prof. Dr. Andreas Heusch




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