1. Zeitpunkt der Veröffentlichung
Die Listendarstellungen werden im November-Heft
des Kammer-Spiegels veröffentlicht. Das Heft erscheint am 22.11.2023.
Zeitgleich werden die identischen Wahlwerbungsanzeigen auf der Website der
Kammer veröffentlicht.
2. Einreichung der Wahlwerbung
Die Wahlwerbung muss per E-Mail an folgende
Adresse gesendet werden: wahlwerbung@ikbaunrw.de. Eine Einsendung an
eine andere E-Mail-Adresse oder in einer anderen Form als die der E-Mail ist
nur in Abstimmung mit der IK-Bau NRW zulässig.
3. Größe der Wahlwerbungsanzeige
- Die Wahlgruppen können auf einer halben Seite im
Format 183,5 x 120,5 mm mit umlaufend 3 mm Rand im Kammer- Spiegel ihre
Wahlwerbung veröffentlichen. Die halbe Seite wird nach dem Satzspiegel einer
Innenseite des Kammer- Spiegels NRW bemessen. Innerhalb dieses Formates sind die
Wahlgruppen in der Gestaltung des Layouts ihrer Wahlwerbung (Schrift, Text,
Bild, Logo) im Rahmen der notwendigen technischen und farblichen Vorgaben
(siehe Punkt 4) frei.
- Als Hilfe zur Gestaltung der Wahlwerbung wird den
Vertrauenspersonen der Wahllisten auf Anforderung eine offene Basis-Datei in
vorzugsweise InDesign bzw. Affinity Designer oder PowerPoint digital (per
E-Mail) zur Verfügung gestellt.
4. Technische Vorgaben
Folgende Vorgaben werden festgelegt:
- Die
Wahl der Schriftarten ist frei, sie müssen aber in die Dateien eingebettet oder
mit exportiert werden, so dass sie ohne Übermittlung der Schriften (Font-Datei)
druckfähig sind.
- Im Rahmen der Farben aus dem Standard 4-Farb-Satz CMYK kann
jede Farbe gewählt werden. Sonderfarben können nicht verwendet werden. Wird
eine Datei mit anderen Farben als CMYK angeliefert, werden diese mit dem
größtmöglichen Näherungswert in CMYK umgewandelt.
- Bilder (auch Logos) müssen
mit einer Auflösung von 300 dpi in der Zielgröße eingefügt sein. Fotos mit geringerer
Auflösung führen zu erheblichem Qualitätsverlust. Bilder können (müssen aber
nicht) vierfarbig sein. Zulässig sind alle Farben im Standard 4-Farb-Satz CMYK.
- Die Daten müssen als druckfähige PDF-Datei
übermittelt werden. Aus InDesign und Affinity exportiert als
PDF/x-4: 2008, mit dem Farbprofil „Uncoated Fogra 39“. Alle Bilder (auch Logos)
konvertiert in das genannte Farbprofil. Aus PowerPoint über die Funktion
„Exportieren“ (nicht über die Funktion „Drucken“) die betreffende Seite
exportieren. Daten aus PowerPoint müssen anschließend von der Redaktion in der
Farbigkeit geprüft und eventuell angepasst werden, da PPT (wie auch Word) nur
mit RGB-Daten arbeitet. Diese sind nur bedingt druckfähig.
- Nach Verarbeitung
der gelieferten Dateien für den Kammer- Spiegel wird den Vertrauenspersonen der
Wahllisten ihre Wahlwerbung als Korrekturabzug digital vorgelegt. Es sind
maximal zwei Korrekturdurchgänge zulässig. Abschließend muss der Korrekturabzug
von der Vertrauensperson der Wahlliste schriftlich freigegeben werden. Erfolgt
bis zum angegebenen Termin keine schriftliche Freigabe, wird die Wahlwerbung
nicht veröffentlicht.
5. Wahlwerbungstext
Texte können von der Redaktion bei
Verunglimpfung anderer oder aus presserechtlichen Gründen zurückgestellt
werden. Die Vertrauensperson der betroffenen Wahlliste wird hierüber informiert
und gebeten, Streichungen/Änderungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
6. Platzierung der Wahlwerbung
Für die Platzierung der Wahlwerbung im
Kammer-Spiegel ist allein die Reihenfolge des Eingangs der Erstfassung der
Wahlwerbung bei der Geschäftsstelle maßgeblich.
7. Terminierung
- Einreichung der Wahlwerbung vom 12.09.2023 bis
02.10. 2023, 24:00 Uhr.
- Korrekturphase vom 03.10.2023 bis 12.10.2023, 17:00
Uhr.
- Letzter Termin für den Eingang der schriftlichen Freigabe am 17.10.2023,
17:00 Uhr.
8. Nachträgliche Einreichung von Wahlwerbung
Ferner besteht ab dem 22.11.2023 (=
Erscheinungstermin Kammer-Spiegel November-Heft) nachträglich noch die
Möglichkeit der Veröffentlichung von Wahlwerbung auf der Website der Kammer.
Hierfür gelten die gleichen Maßgaben wie für eine Wahlwerbungsanzeige im
Kammer-Spiegel. Letzter Termin für die Einreichung dieser Wahlwerbung ist der
30.11.2023.
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer- Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, Telefon 0211 13067-0
Wahl zur VII. Vertreterversammlung
19.12.2023
Folgende Mitglieder wurden in die VII. Vertreterversammlung der IK-Bau NRW gewählt:
22.11.2023
Nachfolgend finden Sie Wahlwerbung der einzelnen Wahllisten. Die Inhalte der Wahlwerbung liegen ausschließlich in der Verantwortung der einzelnen Wahllisten. Sie geben nicht die Meinung der Kammer wieder.
10.08.2023
Wahl zur VII. Vertreterversammlung
10.08.2023
Im Rahmen der Wahl zur VII. Vertreterversammlung ist die Ingenieurkammer-Bau NRW auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 Wahlordnung berechtigt, an die Vertrauenspersonen der Gruppierungen, die Wahlvorschläge einreichen, zum Zwecke der Wahlwerbung Name, Firma, Anschrift inklusive E-Mail-Adresse von Wahlberechtigten zu übermitteln.
11.05.2023
In diesem Jahr werden die Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW ihre Vertreterversammlung, das oberste Organ der Kammer, wählen. Letzter Tag der Stimmabgabe ist der 12.12.2023. Um die Stimmabgabe zu vereinfachen, wird die Wahl dieses Jahr erstmals als hybride Wahl durchgeführt. Den Wählerinnen und Wählern steht es dabei frei, sich zwischen Online- oder Briefwahl zu entscheiden.
10.05.2023
Am 22. März ist der Wahlausschuss unter der Leitung des Vorsitzenden Prof. Dr. Andreas Heusch zu seiner ersten Sitzung im Wahljahr zusammengekommen und hat die Weichen für einen reibungslosen Ablauf der Kammerwahlen gestellt.
10.05.2023
Im Zusammenhang mit den Erläuterungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur VII. Vertreterversammlung wird noch folgender Hinweis gegeben:
Ingenieurkammer-Bau NRW
Die Tätigkeitsfelder der IK-Bau NRW sind so vielfältig wie ihre Mitglieder. Um Ihnen einen kleinen Einblick in unsere spannenden Projekte zu geben, ...
Fort- und Weiterbildung umfasst ein breites Aufgabengebiet:
Veranstaltungen externer Fortbildungsträger, werden als willkommener und wichtiger ...
Die Geschäftsstelle befindet sich im Herzen des Düsseldorfer Medienhafens. Rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich hier um die sich ...
Tue Gutes und schreibe darüber: Die gesetzlichen Aufgaben der Kammer sind vielfältig. In unseren Publikationen berichten wir über unsere Aktivitäten ...
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" und dass die ...
Das oberste Organ ist die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand und die Ausschüsse. Sie beschließt auch die ...
Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten wesentliche Bereiche des Lebens. Als berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung unterstützen ...
Unsere regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen sind so vielfältig wie unsere Mitglieder: Vom lockeren Austausch bei einem gemeinsamen Frühstück ...