10.08.2023

Hinweise zur Wahlwerbung

Um allen Kammermitgliedern ein möglichst breites Informationsspektrum zur Meinungsbildung vor der Wahl zur VII. Vertreterversammlung anzubieten, gibt die IK-Bau NRW allen Vertrauenspersonen der Wahllisten die Möglichkeit, Inhalte und Ziele ihrer Wahllisten im Kammer-Spiegel zu veröffentlichen. Um jedoch die Gleichbehandlung der Listen sicherzustellen, sind einige Vorgaben zu beachten.


1. Zeitpunkt der Veröffentlichung

Die Listendarstellungen werden im November-Heft des Kammer-Spiegels veröffentlicht. Das Heft erscheint am 22.11.2023. Zeitgleich werden die identischen Wahlwerbungsanzeigen auf der Website der Kammer veröffentlicht.


2. Einreichung der Wahlwerbung

Die Wahlwerbung muss per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: wahlwerbung@ikbaunrw.de. Eine Einsendung an eine andere E-Mail-Adresse oder in einer anderen Form als die der E-Mail ist nur in Abstimmung mit der IK-Bau NRW zulässig.


3. Größe der Wahlwerbungsanzeige

  • Die Wahlgruppen können auf einer halben Seite im Format 183,5 x 120,5 mm mit umlaufend 3 mm Rand im Kammer- Spiegel ihre Wahlwerbung veröffentlichen. Die halbe Seite wird nach dem Satzspiegel einer Innenseite des Kammer- Spiegels NRW bemessen. Innerhalb dieses Formates sind die Wahlgruppen in der Gestaltung des Layouts ihrer Wahlwerbung (Schrift, Text, Bild, Logo) im Rahmen der notwendigen technischen und farblichen Vorgaben (siehe Punkt 4) frei.
  • Als Hilfe zur Gestaltung der Wahlwerbung wird den Vertrauenspersonen der Wahllisten auf Anforderung eine offene Basis-Datei in vorzugsweise InDesign bzw. Affinity Designer oder PowerPoint digital (per E-Mail) zur Verfügung gestellt.

4. Technische Vorgaben

Folgende Vorgaben werden festgelegt: 

  • Die Wahl der Schriftarten ist frei, sie müssen aber in die Dateien eingebettet oder mit exportiert werden, so dass sie ohne Übermittlung der Schriften (Font-Datei) druckfähig sind. 
  • Im Rahmen der Farben aus dem Standard 4-Farb-Satz CMYK kann jede Farbe gewählt werden. Sonderfarben können nicht verwendet werden. Wird eine Datei mit anderen Farben als CMYK angeliefert, werden diese mit dem größtmöglichen Näherungswert in CMYK umgewandelt.
  • Bilder (auch Logos) müssen mit einer Auflösung von 300 dpi in der Zielgröße eingefügt sein. Fotos mit geringerer Auflösung führen zu erheblichem Qualitätsverlust. Bilder können (müssen aber nicht) vierfarbig sein. Zulässig sind alle Farben im Standard 4-Farb-Satz CMYK.
  • Die Daten müssen als druckfähige PDF-Datei übermittelt werden. Aus InDesign und Affinity exportiert als PDF/x-4: 2008, mit dem Farbprofil „Uncoated Fogra 39“. Alle Bilder (auch Logos) konvertiert in das genannte Farbprofil. Aus PowerPoint über die Funktion „Exportieren“ (nicht über die Funktion „Drucken“) die betreffende Seite exportieren. Daten aus PowerPoint müssen anschließend von der Redaktion in der Farbigkeit geprüft und eventuell angepasst werden, da PPT (wie auch Word) nur mit RGB-Daten arbeitet. Diese sind nur bedingt druckfähig.
  • Nach Verarbeitung der gelieferten Dateien für den Kammer- Spiegel wird den Vertrauenspersonen der Wahllisten ihre Wahlwerbung als Korrekturabzug digital vorgelegt. Es sind maximal zwei Korrekturdurchgänge zulässig. Abschließend muss der Korrekturabzug von der Vertrauensperson der Wahlliste schriftlich freigegeben werden. Erfolgt bis zum angegebenen Termin keine schriftliche Freigabe, wird die Wahlwerbung nicht veröffentlicht.

5. Wahlwerbungstext

Texte können von der Redaktion bei Verunglimpfung anderer oder aus presserechtlichen Gründen zurückgestellt werden. Die Vertrauensperson der betroffenen Wahlliste wird hierüber informiert und gebeten, Streichungen/Änderungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.


6. Platzierung der Wahlwerbung

Für die Platzierung der Wahlwerbung im Kammer-Spiegel ist allein die Reihenfolge des Eingangs der Erstfassung der Wahlwerbung bei der Geschäftsstelle maßgeblich.


7. Terminierung

  • Einreichung der Wahlwerbung vom 12.09.2023 bis 02.10. 2023, 24:00 Uhr.
  • Korrekturphase vom 03.10.2023 bis 12.10.2023, 17:00 Uhr.
  • Letzter Termin für den Eingang der schriftlichen Freigabe am 17.10.2023, 17:00 Uhr.

8. Nachträgliche Einreichung von Wahlwerbung

Ferner besteht ab dem 22.11.2023 (= Erscheinungstermin Kammer-Spiegel November-Heft) nachträglich noch die Möglichkeit der Veröffentlichung von Wahlwerbung auf der Website der Kammer. Hierfür gelten die gleichen Maßgaben wie für eine Wahlwerbungsanzeige im Kammer-Spiegel. Letzter Termin für die Einreichung dieser Wahlwerbung ist der 30.11.2023.

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer- Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, Telefon 0211 13067-0




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