10.05.2023
Im Zusammenhang mit den Erläuterungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur VII. Vertreterversammlung wird noch folgender Hinweis gegeben:
Am 12. September 2023 erstellt der Wahlausschuss das Wahlberechtigtenverzeichnis auf der Grundlage des Mitgliederverzeichnisses (drei Monate vor dem Wahltermin, § 3 Wahlordnung).
Sollten der Kammer die aktuellen Daten zu Ihrer Mitgliedschaft nicht vorliegen, werden nicht mehr zutreffende oder unvollständige Angaben Eingang in das Wahlberechtigtenverzeichnis finden. Wie Sie wissen, sind alle Mitglieder der Kammer nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung verpflichtet, jede Änderung hinsichtlich der Voraussetzungen der Mitgliedschaft, insbesondere der Hauptwohnung, der Niederlassung, des Beschäftigungsortes, der Tätigkeitsart und der Fachrichtung anzuzeigen.
Bitte stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass die Kammer die aktuellen Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft führt. Eine Überprüfung Ihrer Angaben ist zum Beispiel durch Einsicht in die Anschriften auf unserer Homepage unter „Login“ möglich. Bitte beachten Sie, dass Korrektur- oder Ergänzungswünsche bis zum 12. September 2023, 17.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, eingegangen sein müssen.