10.08.2023

Adressmaterial für die Wahl zur VII. VVS

Im Rahmen der Wahl zur VII. Vertreterversammlung ist die Ingenieurkammer-Bau NRW auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 Wahlordnung berechtigt, an die Vertrauenspersonen der Gruppierungen, die Wahlvorschläge einreichen, zum Zwecke der Wahlwerbung Name, Firma, Anschrift inklusive E-Mail-Adresse von Wahlberechtigten zu übermitteln.

Den Vertrauenspersonen wird, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange, ein individueller Zugang zu einer webbasierten Wahlplattform zur Verfügung gestellt.

Die Anschriften jener Mitglieder, die ausdrücklich eine Veröffentlichung ihrer Daten im Mitgliederverzeichnis untersagt haben, werden auf der Wahlplattform nicht einsehbar und nicht herunterladbar sein. Dies hat selbstverständlich keinen Einfluss auf das Recht dieser Kolleginnen und Kollegen zu wählen oder gewählt zu werden. Die Vertrauenspersonen erhalten nur die Anschriften der Mitglieder der jeweiligen Wahlgruppe. Sie haben sich schriftlich dazu zu verpflichten, die übermittelten Daten ausschließlich für Wahlzwecke zu nutzen und sie spätestens nach der Wahl unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten (§ 10 Absatz 8 Satz 2 WahlO).

Die Mitgliederdaten können als Datei in Tabellenform von der Wahlplattform heruntergeladen werden. Hierzu erhalten die Vertrauenspersonen oder deren Stellvertreter die benötigten Zugangsdaten inklusive einer kurzen Anleitung für die Wahlplattform.

Bitte wenden Sie sich zur Anforderung des Adressmaterials ab dem 12.09.2023 (Erstellen des Wahlberechtigtenverzeichnisses) schriftlich an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer- Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, E-Mail wahlwerbung@ikbaunrw.de.




Wahl zur VII. Vertreterversammlung

Vertreterversammlung

Ingenieurkammer-Bau NRW