30.12.2023

Synopse zur neuen Landesbauordnung

Synopse zur neuen Landesbauordnung

Zum 01.01.2024 wurde die Landesbauordnung in NRW geändert. Die Änderungen betreffen z.B. den Ausbau erneuerbarer Energien mit Bestimmungen zu Windkraftanlagen und der Einführung einer Solarpflicht.

Auch werden die Regelungen für Anlagen der Wasserstofferzeugung, Elektro-Ladesäulen und Wärmepumpen angepasst. Im Baugenehmigungsverfahren wird ein intendiertes Ermessen für Abweichungen eingeführt, wenn die bautechnischen Anforderungen im Ergebnis erfüllt werden. Zudem wird die Genehmigungsfreistellung über die bisherige Gebäudeklasse 3 bis zur Gebäudeklasse 4 ausgedehnt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber entschieden, eine auf die Gebäudeklassen 1 und 2 eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister einzuführen. Weitere Erläuterungen und ein Statement des Kammerpräsidenten, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, finden Sie hier.

Wie auch in der Vergangenheit bietet die Ingenieurkammer-Bau NRW zu den Änderungen der Landesbauordnung ab dem 01.01.2024 eine Synopse an. Die Darstellung dient der Übersichtlichkeit, welche Regelungen sich geändert haben und wie der Gesetzgeber diese Änderungen begründet. Die Synopse kann hier heruntergeladen werden.


Synopsen zu den Änderungen der Landesbauordnung in 2018 und 2021 sind hier verfügbar.


Die Ingenieurakademie West bietet zu dem Thema Seminare an, in welchen die Änderungen der Landesbauordnung im Details erklärt werden:

Web-Seminar am 07.11.2024