04.10.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude: BAFA meldet bereits mehr als 600.000 Anträge

Bundesförderung für effiziente Gebäude: BAFA meldet bereits mehr als 600.000 Anträge

Die Zahl der Anträge nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum fast verdoppelt. Das teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell mit.




Antragsteller müssten daher mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, jedoch habe die Bundesbehörde bereits Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Die Rekordnachfrage mit bereits mehr als 600.000 Anträgen für die BEG-Einzelmaßnahmen im Jahr 2022 zeigten das enorme Interesse an der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland. Fast die Hälfte der Anträge wurden seit der Ankündigung der BEG Reform am 27.7.2022 bis zum 14.8.2022 gestellt. Dabei basierten rund 90 Prozent der beantragten Wärmeerzeuger im Jahr 2022 auf erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen oder Wärmenetzen.

Wie die BAFA mitteilte, habe die Bundesbehörde in den vergangenen Monaten Schritte unternommen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Mehrfach sei das Personal aufgestockt und die Antragsformulare bürgernaher gestaltet worden, um Rückfragen zu minimieren. Zudem habe die Behörde ihre Kommunikationsangebote verbessert.

In den letzten Jahren habe sich die Förderung zur energetischen Gebäudesanierung beim BAFA dynamisch entwickelt: In den Vorgängerprogrammen wurden 2019 rund 76.000 Anträge, im Jahr 2020 bereits 280.000 Anträge und im Jahr 2021 mehr als 330.000 Anträge gestellt. Die bewilligten Fördermittel sind von 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 5,9 Mrd. Euro bisher im Jahr 2022 gestiegen. Genauso sind die ausgezahlten Fördermittel von 141 Mio. Euro im Jahr 2021 auf mehr als eine Mrd. Euro bisher im Jahr 2022 gestiegen.

Wichtig sei, so teilte das BAFA mit, jeder Antrag werde bearbeitet. Das BAFA melde sich aktiv, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Mit einer elektronischen Statusabfrage kann seit kurzem der Stand des eigenen Antrags digital eingesehen werden.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller können mit der Maßnahme ab Antragsstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten.