Am 1. März 2023 sind auch in Nordrhein-Westfalen die meisten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entfallen.
Aktuelle Informationen dazu und die insoweit geltenden Regelungen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des LandesNordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Für das
Baugewerbe hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) eine Reihe
von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung bzw. zu Hygiene-
und Infektionsschutzmaßnahmen erstellt. Diese können auf der Website der BGBau heruntergeladen
werden.