Nach Auslaufen der epidemischen Lage hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen aufgehoben.
Die betrifft die Erlasse
- zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie v. 21.03.2021
- zu den Corona-bedingten Mehrkosten für Hygienemaßnahmen v. 17.06.2021
- zu Regeln, die die Einhaltung von Vergabevorschriften unmöglich machen (z.B. Zutrittsbeschränkung zum Dienstgebäude) v. 23.03.2021
In Vergabeverfahren, deren Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 abläuft, sind daher das „Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ sowie das VHB-Formblatt 217 den Vergabeunterlagen nicht mehr beizufügen