12.12.2022

Verlängerung der Preisanpassung von Baustoffen – Rechnungsprüfung als Besondere Leistung

Trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise haben sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu entschieden, die Sonderregelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln noch einmal um sechs Monate zu verlängern.




Die Regelung dient dazu, die in Folge des Krieges in der Ukraine eingetretenen erheblichen Preissteigerungen bei wesentlichen Baumaterialien zumindest teilweise abzufangen und auf diese Weise eine tragfähige Kalkulationsgrundlage für die am Baugeschehen beteiligten Unternehmen zu schaffen.


Bereits mit Erlass vom 25. März hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für Vorhaben des Bundes Stoffpreisgleitklauseln vorgesehen. Diese bis Ende 2022 befristete Regelung wird nunmehr bis einschließlich 30. Juni 2023 verlängert. Während eine allgemeine Nachtragsprüfung eine Grundleistung nach der HOAI darstellt, sind Nachträge über Preisanpassungsklauseln besondere Leistungen und als solche dem Planer entsprechend zu vergüten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Honorar- und Vergabe-Informationsstelle.

Aktueller Erlass des BMWSB

Ursprünglicher Erlass des BMWSB

Pressemitteilung des BMWSB