29.09.2026

Die Bundesingenieurkammer hat am 29. September 2026 eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des neuen europäischen Public Procurement Act abgegeben, den die EU-Kommission am 9. September 2026 vorgelegt hatte. Zwar begrüßt die Standesvertretung grundsätzlich die geplanten Ansätze zur Digitalisierung, Entbürokratisierung sowie erste Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings sieht die Bundesingenieurkammer erheblichen Nachbesserungsbedarf, um den spezifischen Strukturen der deutschen Ingenieur- und Planungswirtschaft gerecht zu werden.
Die Bundesingenieurkammer kritisiert die geplante Ablösung der bisherigen EU-Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie warnt davor, dass dadurch bewährte nationale Gestaltungsspielräume verloren gehen und die unterschiedlichen Verwaltungs- und Marktstrukturen der Mitgliedstaaten nicht mehr angemessen berücksichtigt werden können. Gerade im Bereich der Planungsleistungen sind die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen eng mit den jeweiligen nationalen Bau- und Planungsordnungen verknüpft.
Um den Mittelstand zu stärken, fordert die Bundesingenieurkammer eine konsequente Förderung der Fach- und Teillosvergabe sowie die ausdrückliche Absicherung unabhängiger Planungsleistungen. Die getrennte Beauftragung von Planung und Ausführung ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und unabhängigen Beratung öffentlicher Auftraggeber.
„Ein wirklich mittelstandsfreundliches Vergaberecht in Europa kann nur auf der Grundlage von Richtlinien und nicht durch eine unmittelbar geltende Verordnung geschaffen werden. Die deutschen Ingenieur- und Planungsbüros sind überwiegend mittelständisch organisiert und arbeiten in einem stark durch nationale Bau- und Fachrechtsordnungen geprägten Umfeld. Diese strukturellen Besonderheiten müssen die Mitgliedstaaten auch künftig im Rahmen ihrer nationalen Vergaberegelungen berücksichtigen können. Deshalb muss die Europäische Union am Instrument der Richtlinie festhalten und den notwendigen Gestaltungsspielraum für passgenaue nationale Lösungen erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.
Wettbewerbsfördernde Eignungs- und Referenzanforderungen
Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen bei Eignungs- und Referenzanforderungen. Die Begrenzung überhöhter Umsatzanforderungen, die stärkere Anerkennung digitaler Nachweise sowie die Förderung von Bietergemeinschaften können den Zugang kleiner und mittlerer Planungsbüros zu öffentlichen Aufträgen erheblich verbessern. Zugleich fordert die Bundesingenieurkammer, dass künftig neben Unternehmensreferenzen ausdrücklich auch die Erfahrungen der tatsächlich eingesetzten Schlüsselpersonen berücksichtigt werden. Dies sei besonders wichtig für junge Büros, Ausgründungen und wachsende Unternehmen.
Zweistufiges Vergabeverfahren beibehalten
Die Bundesingenieurkammer hält es für zwingend notwendig, ein zweistufiges Verfahren mit vorgeschalteter Teilnehmerauswahl beizubehalten. Öffentliche Auftraggeber sollten zunächst geeignete Bewerber anhand objektiver Eignungskriterien auswählen können, bevor aufwendige Angebote erarbeitet werden müssen. Dies würde sowohl Vergabestellen als auch Unternehmen entlasten und den Wettbewerb stärken. Ergänzend sollten Verhandlungen bei Planungsleistungen grundsätzlich vorgesehen werden, da sich Leistungsumfang, Projektziele und Risikoverteilung häufig erst im Dialog sachgerecht konkretisieren lassen.
Kritisch sieht die Bundesingenieurkammer die vorgesehene Bevorzugung funktionaler Leistungsbeschreibungen. Bei Planungsleistungen könne dies zu höheren Risiken, größerem Bearbeitungsaufwand und einer Benachteiligung kleiner und mittlerer Büros führen. Die Bundesingenieurkammer fordert daher, dass öffentliche Auftraggeber weiterhin frei zwischen funktionalen, detaillierten technischen oder kombinierten Leistungsbeschreibungen wählen können.
Qualität statt Preisdruck
Darüber hinaus spricht sich die Kammer für einen stärkeren Qualitätswettbewerb aus. Planungsleistungen sind geistig-schöpferische Leistungen, bei denen die Qualität der Planung maßgeblich die späteren Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten beeinflusst. Entsprechend muss die Verordnung sicherstellen, dass qualitative Zuschlagskriterien bei Planungsvergaben ein deutlich höheres Gewicht erhalten als reine Preisaspekte.
Die vollständige Stellungnahme wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur weiteren Einbringung in das europäische Gesetzgebungsverfahren übermittelt.
>> Zur Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zur EU-VergabeVO


