07.05.2026

Vor der Abstimmung im Bundesrat am 8. Mai 2026 appelliert die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) eindringlich an die nordrhein-westfälische Landesregierung, dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vergabebeschleunigungsgesetz unverändert zuzustimmen und von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 23. April verabschiedet. Es verfolgt das Ziel, Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Ingenieurkammern unterstützen diesen Schritt ausdrücklich. Entscheidend ist aus Sicht der IK-Bau NRW, dass der bewährte Grundsatz der losweisen Vergabe von Planungsleistungen im Gesetz erhalten bleibt.
„Das Gesetz stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar“, betont Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der IK-Bau NRW. „Es ermöglicht dort begründete Abweichungen, wo wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern; schützt aber gleichzeitig die Strukturen eines vielfältigen und leistungsfähigen Planungsmarktes.“
Sorge bereitet der Kammer jedoch eine Initiative aus dem Verkehrsausschuss des Bundesrates, die maßgeblich aus Nordrhein-Westfalen unterstützt wurde. Dort wird empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um zusätzlich zu wirtschaftlichen und technischen auch zeitliche Gründe für eine Abkehr von der losweisen Vergabe zu verankern.
Die IK-Bau NRW sieht darin einen Bruch mit dem im Bundestag erzielten Kompromiss. „Wenn künftig auch Zeitdruck als pauschaler Grund für gebündelte Vergaben dient, droht eine schleichende Verdrängung mittelständischer Planungsbüros“, so Dr. Bökamp weiter. „Gerade diese Büros sind jedoch das Rückgrat der Planungs- und Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.“
Vor diesem Hintergrund hat sich die IK-Bau NRW mit einem Schreiben an Ministerpräsident Hendrik Wüst sowie an Wirtschaftsministerin Mona Neubaur und Verkehrsminister Oliver Krischer gewandt. Darin fordert sie eine geschlossene Positionierung des Landes und die Unterstützung der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates, der dem Gesetz bereits zugestimmt hat.
Die Kammer verweist darauf, dass bereits heute auf Bundes- und Landesebene ausreichend Instrumente bestehen, um Planungs- und Bauvorhaben zügig umzusetzen. So wurde das kommunale Vergaberecht in Nordrhein-Westfalen zuletzt deutlich flexibilisiert. Auch funktionale Ausschreibungen ermöglichen projektbezogene Lösungen zwischen losweiser Vergabe und Bündelung.
Zugleich würde eine Anrufung des Vermittlungsausschusses das Gesetzgebungsverfahren verzögern und damit dringend benötigte Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz ausbremsen. Angesichts der angespannten Lage im Planungs- und Bausektor setzt die IK-Bau NRW auf schnelle Klarheit.
„Jetzt kommt es darauf an, Planungssicherheit zu schaffen und die bereitstehenden Mittel zügig in konkrete Projekte zu überführen“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. „Eine Verzögerung wäre wirtschaftlich wie politisch das falsche Signal.“
Die IK-Bau NRW fordert daher eine einheitliche Positionierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat und die Unterstützung der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, dem Gesetz unverändert zuzustimmen.


