15.08.2018

Ingenieurkammer-Bau NRW zur Sicherheit von Brücken

Nach dem Brückeneinsturz von Genua am 14. August 2018 stellt sich auch die Frage nach der Sicherheit der Brücken in Nordrhein-Westfalen. Allein im Aufgabenbereich von Straßen.NRW gibt es rund 10.000 Brücken, im Bereich der Kommunen sind es deutlich mehr. Aktuelle Studien besagen, dass rund 15 Prozent der Brücken in Nordrhein-Westfalen schwer geschädigt und somit dringend sanierungsbedürftig sind. „Die Sicherheit unserer Brücken ist nicht verhandelbar,“ sagt Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW. „Der Brückenkollaps von Genua zeigt, dass Defizite in sicherheitsrelevanten Bereichen von Brücken keinen Aufschub dulden.“

Brücken sind höchst sensible Bauwerke. Sie werden insbesondere im Bereich von Autobahnen massiv beansprucht, vor allem durch den Schwerlastverkehr. Die Bauwerksprüfung ist in Deutschland in der DIN-Norm 1076 geregelt. Brücken sollen danach alle drei Jahre bei einer „einfachen Prüfung“, alle sechs Jahre in einer intensiven „Hauptprüfung“ untersucht werden. Bei der persönlichen Kontrolle vor Ort können Prüfer etwa Risse oder Verformungen erkennen, dokumentieren und bewerten diese genau. „Jedoch handelt es sich bei der Bauwerksprüfung nur um eine Empfehlung, es gibt bislang keine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle von Brücken“, so Bökamp. In NRW sei dieses Vorgehen insbesondere im kommunalen Bereich als kritisch zu bewerten, denn die Entscheidung, ob und wann geprüft und anschließend saniert werde, hänge oft nicht allein von der technischen Beurteilung, sondern von der Bereitschaft des Kämmerers einer Kommune Mittel bereitzustellen ab.

„Jede Brücke ist ein bauliches Unikat, da hilft kein standardisiertes Notfallset, das immer wieder zum Tragen kommt“, sagt Bökamp. Eine schnelle Instandsetzung aller sanierungsbedürftigen Brücken sei von jetzt auf gleich nicht machbar, denn die Kapazitätsgrenzen der planenden Ingenieurbüros und ausführenden Unternehmen seien mittlerweile erreicht. Weitere Sicherheitsrisiken bei der Brückensanierung steckten in den Vergabeverfahren, die häufig lang dauerten und zudem eine weitere Schwachstelle bergen. „Mit dem zentralen Vergabekriterium des niedrigsten Preises sind zusätzliche Risiken, insbesondere bei der Ertüchtigung von Brücken, vorprogrammiert. Das ist ein weiterer nicht hinzunehmender Unsicherheitsfaktor, der gerne ignoriert wird“, so Bökamp weiter.

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