07.08.2025

Wichtiges Signal der Bundesregierung: losweise Vergabe fördert fairen Wettbewerb

Wichtiges Signal der Bundesregierung: losweise Vergabe fördert fairen Wettbewerb

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde. Die losweise Vergabe ist der Grundpfeiler einer mittelstandsfreundlichen Vergabe und fördert fairen Wettbewerb. Nur, wenn die kleinen und mittelständischen Strukturen des Planungs- und Bausektors durch den notwendigen und erprobten Grundsatz der losweisen Vergabe erhalten bleiben, wird in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten kosteneffizient und schnell gebaut werden können.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer betont: „Die Aufgaben, vor denen unsere Gesellschaft bei Infrastrukturen, Wohnungsbau und Stadtentwicklung stehen, sind historisch. Das Sondervermögen Infrastruktur und der Wohnungsbauetat sind wirtschaftlich gebotene Investitionen in die Zukunft – zum Wohle kommender Generationen. Deutschland darf nicht noch einmal seine Infrastrukturen derart vernachlässigen. Jetzt bedarf es eines klugen, mutigen und gemeinsamen Vorgehens aller am Bau Beteiligten.“

Auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes (IMCO) hat am 7. Juli 2025 für die Reform der EU-Vergaberichtlinie gefordert, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dafür soll die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen auch EU-weit verpflichtend werden.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:

„Lassen Sie uns im Bausektor zusammenarbeiten und uns auf die relevanten Probleme mit Hebelkraft wie ineffiziente Genehmigungsverfahren, unzureichende Digitalisierung von Prozessen und den Fachkräftemangel konzentrieren. Wir haben heute in Deutschland grundsätzlich ein gut funktionierendes und produktives Miteinander von Planung und Ausführung. Grundlegende Änderungen hieran schaden am Ende dem Standort Deutschland.“

>> Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes (06.08.2025)