06.08.2024

Kürzung der Energieberatungs-Förderung - Frist für Antragsstellung bis zum 12.8. verlängert!

Kürzung der Energieberatungs-Förderung - Frist für Antragsstellung bis zum 12.8. verlängert!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Homepage bekannt gemacht, dass die Förderung der Energieberatung ab dem 07. August gekürzt wird. Betroffen ist davon sowohl die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) als auch die Energieberatung von Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen (EBN). Der maximale Förderanteil wird jeweils von 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars abgesenkt. Der maximale Zuschuss pro Beratung wird jeweils um 50 Prozent gekürzt.

Unverändert bleiben bei Vorlage eines iSFP die erhöhten förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen (außer Heizung) und der iSFP-Bonus aus dem Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Als Gründe für die Anpassungen werden die haushaltspolitische Gesamtlage und die anhaltend hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen genannt.

Seit dem 6.8.24 gibt es seitens der BAFA technische Probleme bei der Antragsstellung für die Energieberatungsförderung. Es besteht die Möglichkeit, die Antragsstellung bis zum 12. August nachzuholen. 

>> Ankündigung und Antragsstellung BAFA

>> Pressemitteilung BMWK