14.11.2025

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte. Je nachdem, ob der voraussichtliche Wert eines öffentlichen Auftrags den dafür geltenden EU-Schwellenwert erreicht oder nicht, bestehen für dessen Vergabe unterschiedliche, rechtliche Rahmenbedingungen.
So sind öffentliche Aufträge, deren voraussichtlicher Wert den einschlägigen EU-Schwellenwert erreicht, regelmäßig europaweit auszuschreiben. Die EU-Schwellenwerte werden europaweit für jeweils zwei Jahre festgelegt und unter anderem im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aktuell hat die EU folgende Schwellenwerte veröffentlicht, die ab 1. Januar 2026 gelten:
Weitere Informationen zu den EU-Schwellenwerten und auch zu anderen Themen rund um das Vergaberecht finden Sie hier.


