14.11.2025

Änderung der EU-Schwellenwerte

Änderung der EU-Schwellenwerte

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte. Je nachdem, ob der voraussichtliche Wert eines öffentlichen Auftrags den dafür geltenden EU-Schwellenwert erreicht oder nicht, bestehen für dessen Vergabe unterschiedliche, rechtliche Rahmenbedingungen.

So sind öffentliche Aufträge, deren voraussichtlicher Wert den einschlägigen EU-Schwellenwert erreicht, regelmäßig europaweit auszuschreiben. Die EU-Schwellenwerte werden europaweit für jeweils zwei Jahre festgelegt und unter anderem im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aktuell hat die EU folgende Schwellenwerte veröffentlicht, die ab 1. Januar 2026 gelten:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber mit Ausnahme der nachfolgend genannten: 216.000,00 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 140.000,00 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich sowie im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich: 432.000,00 EUR
  • Bauaufträge sowie Konzessionen: 5.404.000,00 EUR


Weitere Informationen zu den EU-Schwellenwerten und auch zu anderen Themen rund um das Vergaberecht finden Sie hier.