12.07.2018

Grünes Licht für „Qualifizierte Tragwerksplaner“: Wichtige Novelle der neuen Landesbauordnung NRW

Mit dem Beschluss der neuen Landesbauordnung hat der nordrhein-westfälische Landtag heute viele grundlegende Änderungen auf den Weg gebracht, unter anderem den „Qualifizierten Tragwerksplaner“. Ab Beginn des Jahres 2019 sind alle hier tätigen Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die im Bereich der Tragwerksplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikationen formal nachzuweisen. Zukünftig obliegt ihnen auch die persönliche und stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Dies stärkt den Schutz der Bauherren.

Die Ingenieurkammer-Bau NRW begrüßt die Novellierungen in diesem sicherheitsrelevanten Bereich ausdrücklich: „Der ‚qualifizierte Tragwerksplaner‘ ist ein großes Plus für die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit am Bau“, sagt Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW. „Dieser Qualifizierungsnachweis ist in weiten Teilen Deutschlands längst gängige Praxis. In NRW gab es bislang keine entsprechende Regelung für die Tragwerksplanung, das war immer ein großes Defizit.“ Tragwerksplaner übernehmen die statische Fachplanung beim Bau von Gebäuden und Ingenieurbauwerken wie Brücken. Sie sind somit zuständig für die statische Gesamtkonstruktion, die deren Standsicherheit gewährleistet.
Die heute beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt werden dürfen. Sie müssen als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sein. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen, das nun als 14. Bundesland eine vergleichbare Regelung einführt.

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