16.12.2025

Sechste Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW am 21.11.25 in Kraft getreten

Sechste Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW am 21.11.25 in Kraft getreten

Seit dem 21. November 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen die sechste Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW). Zentrale Neuerung ist die Einführung der DASt-Richtlinie „EasyCode – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten“ als Technische Baubestimmung.

Über die Einführung des EasyCode in NRW als erstem Bundesland hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bereits berichtet. Der EasyCode ist als Ergänzung, nicht als Ersatz zu verstehen: Der Eurocode 3 bleibt bestehen. Für eine Vielzahl von Standardfällen im Stahlhochbau, Industriebau und Gewerbebau bietet der EasyCode eine praxistaugliche Alternative. Die Regeln basieren auf den bewährten Konzepten des Eurocode, sind aber übersichtlicher und leichter anzuwenden.

Des Weiteren ist nun der Eurocode 8 anwendbar: So wurden im Kapitel A1 neue Anlagen die DIN EN 1998 unter A 1.2.9.2 für die Erdbebensicherheit eingeführt. Diese kann ab sofort alternativ zur DIN 4149 angewendet werden.

Im Kapitel A2 wurde eine Harmonisierung für den Brandschutz zur M VV TB herbeigeführt. Zudem wurden mehrere anhängende Normen aktualisiert. Kapitel A4 konkretisiert die DIN 18040 Teile 1 und 2 für die Barrierefreiheit.

Die aktualisierte VV TB NRW mit allen Inhalten finden Sie hier.

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