13.10.2026

Welche Rolle spielen die allgemein anerkannten Regeln der Technik nach der Novellierung der Landesbauordnung NRW noch? Und was bedeutet das für die Arbeit von Sachverständigen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Sachverständigen-Forum 2026 der Ingenieurkammer-Bau NRW am 7. Oktober im LWL-Museum Schiffshebewerk Henrichenburg in Waltrop. Im Mittelpunkt standen die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, ihre Auswirkungen auf die Sachverständigenpraxis und der Umgang mit technischen Regelwerken.


















Mit der zum 1. September 2026 in Kraft getretenen Änderung der Landesbauordnung NRW wurde der allgemeine Verweis auf die anerkannten Regeln der Technik aus § 3 gestrichen. Unter dem Titel „Allgemein anerkannte Regeln der Technik – was ist, was wird?“ beleuchteten drei Fachleute aus unterschiedlichen Perspektiven, welche Anforderungen damit weiterhin bei der Planung, Ausführung und Begutachtung von Bauvorhaben gelten und welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Sachverständigenpraxis hat.
Mehr Eigenverantwortung erfordert fachliches Urteil
In seiner Begrüßung betonte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, die Bedeutung technischer Regelwerke, machte zugleich aber deutlich, dass diese nicht jede Situation abbilden und mit allen technischen Entwicklungen Schritt halten könnten. Umso wichtiger sei es, dass qualifizierte Fachleute Lösungen eigenständig beurteilen und Entscheidungen nachvollziehbar begründen können.
Die neue Landesbauordnung setze stärker auf diese Eigenverantwortung. Diesen Ansatz begrüße die Ingenieurkammer-Bau NRW ausdrücklich. Mehr Entscheidungsfreiheit bedeute allerdings auch mehr Verantwortung. Gerade öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige seien gefragt, technische Sachverhalte unabhängig zu bewerten, Risiken einzuordnen und ihre Einschätzungen verständlich darzulegen.
Rechtliche Grundlagen und praktische Herausforderungen
Cornelius Vowinckel, Richter am Oberlandesgericht Hamm, erläuterte zunächst die rechtlichen Grundlagen und die zivilrechtliche Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dabei ging er unter anderem darauf ein, wann eine technische Regel als allgemein anerkannt gilt und welche Rolle DIN-Normen bei der Beurteilung von Bauleistungen spielen. Deutlich wurde, dass technische Normen nicht automatisch mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen sind.
Anschließend zeigte Dipl.-Ing. (FH) Anja Riffer, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden sowie Betontechnologie und Betoninstandsetzung, anhand konkreter Praxisbeispiele, welche Herausforderungen bei der Anwendung technischer Regelwerke entstehen. Dabei ging es insbesondere um die Bewertung von Bauschäden, die Ermittlung von Schadensursachen und die Frage, welche technischen Anforderungen im Einzelfall zugrunde zu legen sind. Neben der Kenntnis von Normen komme es dabei vor allem auf Erfahrung, fachliches Urteilsvermögen und eine nachvollziehbare Begründung an.
Was ändert sich durch die neue Landesbauordnung NRW?
Mit den Auswirkungen der novellierten Landesbauordnung auf die Sachverständigenpraxis beschäftigte sich Prof. Dr. Andreas Koenen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht: Im Mittelpunkt seines Vortrags stand die Unterscheidung zwischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und zivilrechtlichen Verpflichtungen. Während sich die Landesbauordnung seit September auf die Einhaltung gesetzlicher Schutzziele und eingeführter Technischer Baubestimmungen konzentriert, bleiben die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Werkvertragsrecht weiterhin von Bedeutung.
Für Sachverständige ist es daher besonders wichtig, den jeweiligen Prüfmaßstab klar zu bestimmen. Denn eine bauordnungsrechtlich zulässige Ausführung ist nicht zwangsläufig auch frei von werkvertraglichen Mängeln.
Fachlicher Austausch im Mittelpunkt
Die Vorträge boten zahlreiche Anknüpfungspunkte für Fragen und Diskussionen. Dabei zeigte sich einmal mehr, wie eng technische und rechtliche Fragestellungen in der Sachverständigenpraxis miteinander verbunden sind und wie wichtig der Austausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen ist.
Durch die Veranstaltung führte Katja Hennig, Juristin im Rechtsreferat der Ingenieurkammer-Bau NRW, die mit ihrer fachkundigen Moderation und gezielten Fragen die Diskussionen begleitete und die unterschiedlichen Perspektiven zusammenführte.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW bedankt sich bei allen Referierenden und Teilnehmenden für die gelungene Veranstaltung und den fachlichen Austausch im Schiffshebewerk Henrichenburg.


