05.07.2021

Neue Landesbauordnung (Synopse) & Änderung weiterer Vorschriften

Mit Wirkung Anfang Juli hat der Landtag die Novellierung der Landesbauordnung sowie weiterer untergesetzlicher Vorschriften beschlossen:

1. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)

Nachdem zum 21. Juli 2018 die Landesbauordnung in wesentlichen Teilen neugefasst wurde, führt die aktuelle Novellierung unter Beibehaltung der Paragraphenreihenfolge zu inhaltlichen Veränderungen in einzelnen Regelungen und redaktionellen Anpassungen im Übrigen. Das Gesetz ist am 02. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die novellierte Landesbauordnung anschauen

Die Synopse mit Gegenüberstellung der bisherigen Fassung, den Änderungen und der zugehörigen Begründung anschauen und herunterladen

2. Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)

Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Ausgabe 2020/1, gilt als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW, soweit sich aus der in Nummer 3 genannten Anlage nichts anderes ergibt. Sollten anschließend neue Ausgaben der MVV TB vom DIBt veröffentlicht werden, so gilt die zuletzt veröffentlichte Ausgabe der MVV TB nach Ablauf von sechs Monaten nach deren Veröffentlichung als VV TB NRW, soweit sich aus der in Nummer 3 genannten Anlage nichts anderes ergibt.

In der Anlage zum Runderlass werden (nur noch) landesrechtliche Anpassungen gegenüber der MVV TB aufgeführt. Diese landesrechtlichen Anpassungen gelten anstelle der entsprechenden Bestimmungen der jeweils geltenden Ausgabe der MVV TB.

Die MVV TB auf der Seite der Bauministerkonferenz anschauen

Die Änderungen sind am 01. Juli 2021 in Kraft getreten.

3. Gesetz über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichen Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG-Umsetzungsgesetz - GEG-UG NRW)

Mit dem Gesetz ist das Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen (EEWärmeG-DG NRW) sowie der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Energieeinsparungsgesetz, der Energieeinsparverordnung und der Richtlinie 2010/31/EU am 01. Juli 2021 aufgehoben worden und gleichzeitig die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG-ZustVO) am 01. Juli 2021 in Kraft getreten. Darüber hinaus ist die Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) am 02.07.2021 aufgehoben worden und gleichzeitig die Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-UVO) in Kraft getreten.

Gesetz über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG-Umsetzungsgesetz - GEG-UG NRW) anschauen

4. Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-UVO)

Mit der Verordnung werden die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes in Landesrecht umgesetzt und u.a. den staatlich anerkannten Sachverständigen ein neues Formular zur Verfügung gestellt: Formular anschauen.

Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-UVO) anschauen

Die Verordnung ist am 02.07.2021 in Kraft getreten.