07.11.2022

Fortbildung Qualifiziert Vergabeberatende (BIngK): IK Sachsen-Anhalt tritt Kooperation bei

Fortbildung Qualifiziert Vergabeberatende (BIngK): IK Sachsen-Anhalt tritt Kooperation bei

Ab sofort bietet auch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eine Fortbildung und Qualifikation zur „Qualifizierten Vergabeberaterin (BIngK)“ bzw. zum „Qualifizierten Vergabeberater (BIngK)“ an und beteiligt sich an der im März dieses Jahres vereinbarten Kooperation der Länderingenieurkammern aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Alle Träger der geschützten Marke werden von der Bundesingenieurkammer (BIngK) in einer gemeinsamen Liste geführt.




„Ingenieurinnen und Ingenieure erleben in der Praxis immer wieder Vergabeverfahren, in denen unpassende Eignungskriterien gewählt werden. Mit der länderübergreifenden Fortbildung zum „Qualifiziert Vergabeberatenden“ und einer gemeinsamen Listenführung können wir einen wichtigen Beitrag für praxisgerechte Vergabeverfahren im Interesse aller Beteiligten leisten“, sagt VermAss. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

„Für die länderübergreifende Zusammenarbeit der Ingenieurinnen und Ingenieure sind die abgestimmte Fortbildung und Führung einer Liste nach einheitlichen Standards ein Meilenstein. Mit vereinten Kräften können wir uns für mehr Praxisnähe bei öffentlichen Vergabeverfahren einsetzen“, kommentiert der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr. Heinrich Bökamp, die Kooperationsvereinbarung.

Im Bauwesen hat das Vergaberecht in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung gewonnen. Auftraggebende fragen in den Länderkammern bewusst nach der entsprechenden Qualifikation. Die Liste qualifiziert Vergabeberatenden soll es Auftraggebenden ermöglichen, geeignete Beraterinnen und Berater zu finden, die sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Planungsleistungen unterstützen. Durch die dann praxisgerechte Ausschreibung wird ein größerer Kreis qualifizierter Personen angesprochen, was den Auftraggebenden wieder zugutekommt.

Die Qualifikation und das Recht zur Eintragung in die entsprechende Liste erwirbt, wer als Mitglied einer Ingenieurkammer Praxiserfahrung in Vergabeverfahren nachweist und erfolgreich an einem zwischen den Länderkammern abgestimmten Lehrgang teilnimmt. Der Lehrgang vermittelt Fachkenntnisse für praxisgerechte Vergabeverfahren von Planungsleistungen. Die Absolvierenden unterliegen dabei als Kammermitglieder einer fortlaufenden Weiterbildungspflicht. Kosten und Inhalte des Lehrgangs sind in allen beteiligten Bundesländern gleich. Der Lehrgang umfasst 18 Zeitstunden und schließt mit einer Prüfung ab. Bei nicht bestandener Prüfung kann diese auch ohne erneuten Besuch des Lehrgangs auf Antrag wiederholt werden.

Während an dem Lehrgang auch Nicht-Mitglieder von Baukammern teilnehmen können, ist die Eintragung in die Liste Qualifizierter Vergabeberatender (BIngK) allein Mitgliedern einer Ingenieurkammer vorbehalten. Architektinnen und Architekten, die an dem Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben, können sich über eine zusätzliche Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer ebenfalls in die Liste eintragen lassen.