01.12.2025

Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes für 2026

Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes für 2026

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Rohbauwerte und den Stundensatz für das Jahr 2026 neu festgelegt. Grundlage sind die Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Die Rohbauwerte werden zum 1. Januar 2026 in allen Gebäudearten angehoben. Im Durchschnitt steigen die Werte in der Tabelle gegenüber 2025 um rund 2,8 Prozent. Sie sind überall dort anzuwenden, wo Gebühren in baurechtlichen Verfahren nach der Rohbausumme berechnet werden.

Auch der Stundensatz erhöht sich: Er beträgt im Jahr 2026 103,00 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 98,00 Euro. Der Stundensatz gilt unter anderem für Leistungen der staatlich anerkannten Sachverständigen in den Fachbereichen Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau sowie Schall- und Wärmeschutz, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden.

Die neuen Werte treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

>> Zur Tabelle der Rohbauwerte für das Jahr 2026