12.03.2025

Erlass des MHKBD zur Bescheinigung über die Prüfung des Schallschutzes und des Wärmeschutzes

Erlass des MHKBD zur Bescheinigung über die Prüfung des Schallschutzes und des Wärmeschutzes

In seinem Erlass vom 25.02.2025 gibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung (MHKBD) den Hinweis bzgl. des Vollzuges des § 68 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BauO NRW 2018, dass spätestens mit der Anzeige des Baubeginns bei der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz zusammen mit den in Bezug genommenen bautechnischen Nachweisen über die Prüfung des Schallschutzes und des Wärmeschutzes einzureichen sind.

Gemäß § 23 Absatz 1 der SV-VO bleibt die Aufgabe der staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz unverändert. Sie stellen bautechnische Nachweise über den Schallschutz und den Wärmeschutz entsprechend den geltenden Vorschriften auf oder, wenn die Nachweise nicht von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz aufgestellt wurden, prüfen sie diese und bescheinigen, dass die Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz erfüllt sind.

Zum Erlass vom 25.02.2025