24.04.2026

Welche Anforderungen gelten bei der öffentlichen Ausschreibung von Leistungen der Tragwerksplanung? Ein aktueller Fachbeitrag im Deutschen Ingenieurblatt greift typische Fragestellungen aus der Praxis auf: von Eignungskriterien bis zum Umgang mit Referenzen.
In der Praxis wenden sich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer regelmäßig an die Ingenieurkammer-Bau NRW mit Fragen zur Ausschreibung von Leistungen der Tragwerksplanung. Dabei stehen unterschiedliche Aspekte im Fokus: etwa die Verantwortung des Auftraggebers bei der Vorbereitung der Vergabe oder die Wahl geeigneter Eignungskriterien.
Häufig geht es im Detail um Anforderungen wie den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, die Anzahl der Beschäftigten oder notwendige Qualifikationen. Auch das Thema Referenzen führt immer wieder zu Nachfragen und Diskussionen – insbesondere, wenn eine vergleichbare Nutzungsart oder Referenzen von öffentlichen Auftraggebern gefordert werden. Üblich ist dabei oftmals ein Referenzzeitraum von drei Jahren.
Diese wiederkehrenden Fragestellungen haben Gabriele Henkens (stellvertretende Vorsitzende des Vertragsausschusses der Baukammer Berlin), Dr. Alexander Petschulat (Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW) und Matthias Wolf (Vorsitzender des Vertragsausschusses der Baukammer Berlin) aufgegriffen und in einem Fachbeitrag im Deutschen Ingenieurblatt vertieft.
Der Beitrag ist in der Ausgabe 02/2026 im April erschienen und online abrufbar.
Kontakt bei Fragen
Für Rückfragen rund um die Themen Ausschreibung und Honorierung steht die Honorar- und Vergabe-Informationsstelle der Ingenieurkammer-Bau NRW zur Verfügung. Mitglieder der Kammer sowie Mitarbeitende öffentlicher Auftraggeber können sich jederzeit an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Ass. jur. Katja Hennig
Honorar- und Vergabe-Informationsstelle
Telefon: 0211 13067-126
E-Mail: hennig@ikbaunrw.de


