Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Fachplanung sichtbar machen – unter dem Motto: „Kein Ding ohne ING.“ Am 7. und 8. Mai 2025 ist die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen erneut mit ...