Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Berlin, 26. Februar 2024. Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große ...
Die Bundesingenieurkammer hat sich wegen der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf ...
Seit gut einem halben Jahr engagiert sich Ihre Ingenieurkammer-Bau NRW auf LinkedIn und wir freuen uns, in diesen Tagen unseren tausendsten Follower ...
Fünf große Kippsysteme laufen Gefahr, bereits bei der derzeitigen globalen Erwärmung ihren jeweiligen Kipppunkt zu überschreiten: Konkret sind dies ...
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