Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Das Land Nordrhein-Westfalen ändert zum 1. Januar 2026 grundlegend die Regeln zur kommunalen Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. ...