Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Ein Erlass des Ministeriums vom 25. Februar 2025 stellt klar: Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz sind weiterhin dafür ...