Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Im September 2024 hatte die Ingenieurkammer-Bau NRW rund 60 Ingenieurinnen und Ingenieure nach Bergheim eingeladen, um beim Fluthelfersymposium ihre ...