Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Der Generationenwechsel im Ingenieurwesen ist längst Realität. In den Büros treffen unterschiedliche Erwartungen, Arbeitsweisen und Wertvorstellungen ...