Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Die Bundesingenieurkammer unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Novellierung des Baugesetzbuches und den damit erhofften „Bau-Turbo“ der neuen ...