Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Mit Beginn des Wintersemesters ist die Ingenieurkammer-Bau NRW erneut an Hochschulen und Universitäten in ganz Nordrhein-Westfalen zu Gast. Im Rahmen ...